Oberverwaltungsgericht kippt Sperrstunde im Saarland!
St. Wendel/Saarlouis. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat die Sperrstunde gekippt.
Ein Gastwirt aus St. Wendel hatte gegen die Regelung geklagt. Das Gericht stimmte seinem Antrag nun zu und hat die Verordnung für den Landkreis St. Wendel nun vorläufig außer Kraft gesetzt.
Dass Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist hierbei nicht mehr anfechtbar. Laut einer Gerichtssprecherin habe dies jedoch nicht nur Konsequenzen für den Landkreis St. Wendel, sondern für alle Kreise im Saarland, die eine Sperrstunde angeordnet hatten.
Das Gericht sah die Vorverlegung der Sperrstunde auf 23 Uhr als nicht mit der im Grundgesetz verankerten Berufsfreiheit vereinbar.
Nach Ansicht des Gerichts sei es nicht nachvollziehbar, warum sich nach 23 Uhr das Infektionsrisiko merklich erhöhen würde.
Das Risiko einer durch Alkohol bedingten Beeinträchtigung der Disziplin mit Bezug auf die geltenden Abstands- und Hygieneregeln sei bereits durch das im Landkreis St. Wendel geltende Alkoholverbot abgedeckt.
Zudem wurde auf Daten des Robert-Koch-Instituts verwiesen, wonach Gaststätten für das Infektionsgeschehen nur eine geringfügige Rolle spiele. Es wurde betont, dass die derzeitigen Hygieneauflagen an die Gastronomiebetriebe sowie das ab 23 Uhr geltende Alkoholverbot bereits milde, jedoch geeignete Maßnahmen zur „Bekämpfung der Infektionsgefahren“ darstelle.