Tochter monatelang im Käfig gehalten – Urteil gegen Eltern gesprochen

Die Kaltblütigkeit lässt nicht es nicht nur Eltern im Saarland eiskalt den Rücken runter laufen. Monatelang hat ein Ehepaar aus Schmelz im Jahr 2021 ihr damals 7-jähriges Mädchen wie ein Tier in einen Käfig eingesperrt. In dieser Woche wurden der leiblichen Mutter und dem Stiefvater des Kindes vor dem Landgericht Saarbrücken der Prozess gemacht.

Heute wurde das Urteil gesprochen. Stiefvater Dennis B. (34) wandert für das Martyrium des Kindes jahrelang in den Knast. Wegen Misshandlung Schutzbefohlener in Tateinheit mit Freiheitsberaubung muss der Horror-Vater fünf Jahre und einen Monat in den Knast einwandern. Auch die Richter waren von den Vorgängen in Schmelz geschockt: Das Kind hätte schlimmer als die Hunde in der Familie leben müssen, so der vorsitzende Richter Emanuel.

Der Prozess hatte schreckliche Details zu Tage gebracht. So habe Dennis B. Den rund einen Meter langen, je 60 Zentimeter breiten wie hohen Metallkäfig im Internet bestellt, damit das Kind nachts drin schlafen sollte. Das Kind war zum Zeitpunkt der Ereignisse 1,20 groß. Besonders perfide: Der Stiefvater nannte den Käfig „Stall“ und das Kinde musste jeden Abend in diesen „Stall“. Es musste in ihrem eigenen Urin leben. Was aber wohl für ein Mädchen in dem Alter am schlimmsten war: Es fühlte sich allein gelassen. Allein gelassen von ihren Eltern, die eigentlich ihre größten Beschützer sein sollten.

Schlimmer noch: Dennis B. fesselte das Mädchen vor dem „Stall“ mit Kabelbindern die Hände hinter ihrem Rücken zusammen. Ohne Socken, mit zwei Windeln übereinander und oft ohne Decke musste es die schreckliche Prozedur jeden Abend um Punkt 19:30 Uhr über sich ergehen lassen. Den Käfig verschloss B. dann mit einem Vorhängeschloss, damit das Kind nicht fliehen konnte.

Am Ende offenbarte sich das Kind, nachdem sie – wie jeden Morgen – erst gegen 5:30 Uhr aus ihrem Verlies befreit wurde, in der Schule. Drei Monate nach dem die schlimmen Vorfälle begonnen haben. Am 16. Dezember beendet die Polizei ihr Leiden und entzieht den Eltern sofort das Sorgerecht am Kind.

Die Mutter hingegen wurde heute freigesprochen. Sie sei nur bedingt schuldfähig, da sie einen organischen Hirnschaden hätte. Zudem soll sie sich vor ihrem eigenen Ehemann gefürchtet haben. Sie hatte Angst vor Gewalt – auch Angst um ihre Kinder. Sie sei aber unfähig gewesen sich für ihr Kind einzusetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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