Zehnjährigen im Internet missbraucht: Mann muss nicht ins Gefängnis

Saarbrücken – Wegen sexuellen Missbrauchs eines Jungen ist ein 30 Jahre alter Mann aus Bamberg vom Landgericht Saarbrücken zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Wie der Saarländische Rundfunk (SR) über den Prozess berichtet, hatte der Mann über das Internet Kontakt zu zwei zehnjährigen Jungen aufgenommen und sie dazu gedrängt, ihm Nacktbilder zu schicken. Einer der Jungen kam der Aufforderung nach.

Der Kontakt zu den Kindern war dem Bericht zufolge über ein Onlinespiel entstanden. Später kommunizierte der Erwachsene mit den beiden Jungen über WhatsApp. Dort forderte er intime Bilder und übte nach den Feststellungen des Gerichts erheblichen Druck aus. Ein solches gezieltes Heranführen Minderjähriger an sexuelle Inhalte und Handlungen über digitale Kommunikationswege wird als Cybergrooming bezeichnet.

In einem Fall blieb es nicht beim Kontakt über das Internet. Der 30-Jährige fuhr aus Bayern ins Saarland, um sich mit einem der Jungen persönlich zu treffen. Bei dieser Begegnung kam es zu einer sexuellen Handlung: Das zehnjährige Kind musste den Mann im Intimbereich berühren.

Dass der Angeklagte trotz der Taten nicht unmittelbar eine Haftstrafe antreten muss, begründete sich insbesondere mit seiner eingeschränkten Schuldfähigkeit. Nach Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständigen weist der Mann eine erhebliche Intelligenzminderung und Entwicklungsverzögerung auf. Der Gutachter stellte zudem pädophile Neigungen fest. Aufgrund der verminderten Schuldfähigkeit war für das Gericht ein reduzierter Strafrahmen maßgeblich.

Zu Gunsten des Angeklagten wertete das Gericht außerdem sein Geständnis und den Umstand, dass er seit den rund drei Jahre zurückliegenden Taten nicht erneut straffällig geworden war. Der 30-Jährige lebt in Bamberg in einer Einrichtung des betreuten Wohnens und arbeitet in einer Werkstatt der Lebenshilfe. Mit der Bewährungsstrafe ist zudem die Auflage verbunden, dass er eine Sexualtherapie absolvieren muss.

Rechtskräftig ist das Urteil bislang nicht. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert und ließ nach der Entscheidung offen, ob sie Rechtsmittel einlegen wird. Die Verteidigung akzeptierte das Urteil dagegen noch im Gerichtssaal. Damit könnte die juristische Auseinandersetzung um den Fall trotz des Urteils noch nicht beendet sein. JETZT den neuen Blaulichtreport Saarland WhatsApp-Kanal abonnieren und IMMER DIREKT auf dem Laufenden bleiben (hier klicken)

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