Was macht DER da? Radfahrer will A620 überqueren – Pendler fassungslos
Saarbrücken – Eine äußerst skurrile und gefährliche Szene hat sich am Donnerstagmorgen (27. November 2025) gegen 8.25 Uhr auf der A620 in Höhe der Westspange in Fahrtrichtung Saarlouis abgespielt. Ein Radfahrer stand mit seinem Fahrrad am Fahrbahnrand der vielbefahrenen Autobahn – offenbar mit der Absicht, die Fahrbahnen zu überqueren.
Ein Leserreporter, der die Situation aus seinem Auto beobachtete, schilderte, der Mann habe mehrfach auf den Verkehr geschaut und gewirkt, als wolle er den richtigen Moment abpassen, um loszugehen. Sein Beifahrer hielt die Situation in Fotos fest, auf denen deutlich zu erkennen ist, wie der Radfahrer mit einem Mountainbike am äußeren Rand der Autobahn steht.
Besonders irritierend: Der Mann trug Kopfhörer und schien dabei Musik zu hören. Dadurch besteht die Gefahr, dass Geräusche wie herannahende Fahrzeuge, Hupen oder Warnsignale nicht wahrgenommen werden – ein lebensgefährlicher Zustand. Gerade auf Autobahnen unterschätzen Menschen oft, wie schnell Fahrzeuge tatsächlich unterwegs sind. Während innerorts etwa 50 km/h üblich sind, fahren Autos auf Autobahnen häufig mit 120 km/h oder schneller. Ein Fahrzeug, das aus der Ferne zunächst harmlos aussieht, erreicht eine stehende Person innerhalb weniger Sekunden – kaum genug Zeit, um zu reagieren oder auszuweichen.
Wie die Szene letztlich endete, ist derzeit nicht bekannt. Klar ist jedoch, dass sie Auswirkungen auf den Verkehr hatte. Kurz nach dem Vorfall erschien eine entsprechende Meldung im Verkehrsfunk: „A620 Saarbrücken Richtung Saarlouis zwischen Saarbrücken-Malstatter-Brücke und Saarbrücken-Gersweiler – Gefahr durch Personen auf der Fahrbahn, bitte besonders vorsichtig fahren.“ Offenbar wurde die Polizei bereits informiert oder befand sich auf dem Weg zum Einsatzort.

Das Betreten oder Befahren von Autobahnen mit Fahrrädern ist in Deutschland streng verboten. Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen, das je nach Situation zwischen 20 und 75 Euro liegen kann. Sollte der Radfahrer dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben oder ein Unfall beinahe verursacht worden sein, könnte sogar der Straftatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr im Raum stehen – und der kann mit deutlich höheren Konsequenzen verbunden sein.
Die Polizei weist in solchen Fällen darauf hin, dass Verkehrsteilnehmer nicht selbst eingreifen, sondern Abstand halten, die Geschwindigkeit reduzieren und den Notruf absetzen sollen. Denn ein einziger Schritt des Radfahrers hätte ausgereicht, um eine Tragödie auszulösen. JETZT den neuen Blaulichtreport Saarland WhatsApp-Kanal abonnieren und IMMER DIREKT auf dem Laufenden bleiben (hier klicken)



