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Mann (25) soll Rettungssanitäter gegen den Kopf getreten haben!

In einem Verfahren gegen einen 25-jährigen Mann aus dem Nordsaarland wegen tätlichen Angriffs auf einen Rettungssanitäter hat das Amtsgericht Saarlouis die Anklage der Staatsanwaltschaft Saarbrücken zur Hauptverhandlung zugelassen. Der Prozess vor dem Schöffengericht wird am Montag, den 18. November 2024, um 9 Uhr in Saal 200 eröffnet.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 12. August 2023 während eines Transportes mit einem Rettungswagen zum Krankenhaus in Lebach einen Rettungssanitäter schwer verletzt zu haben. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte den Sanitäter durch wiederholte Fußtritte gegen den Kopf attackiert und ihm dabei erhebliche Verletzungen zugefügt haben. Der Vorfall ereignete sich während des Rettungstransports, als der Angeklagte offenbar in einem instabilen Zustand war.

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat in ihrer Anklage vom 27. Oktober 2023 die Schwere der Tat hervorgehoben und sieht einen tätlichen Angriff auf einen Rettungssanitäter als besonders verwerflich an. „Dieser Fall unterstreicht die steigende Bedrohung, der Rettungskräfte bei ihrer Arbeit ausgesetzt sind“, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Zur Klärung des Sachverhaltes sind neben dem Sanitäter, der Opfer des Angriffs wurde, sieben weitere Zeugen und ein Sachverständiger geladen. Die Aussagen der Zeugen sollen den genauen Tathergang beleuchten, und der Sachverständige wird zur psychischen und physischen Verfassung des Angeklagten zum Tatzeitpunkt Stellung nehmen.JETZT den neuen Blaulichtreport Saarland WhatsApp-Kanal abonnieren und IMMER DIREKT auf dem Laufenden bleiben (hier klicken)

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