Ehepaar bringt Schmuck aus Türkei mit – Zoll fands gar nicht lustig!
Saarbrücken – Am vergangenen Wochenende stellte der Zoll am Flughafen Saarbrücken bei einem Ehepaar, das aus der Türkei zurückkehrte, nicht angemeldeten Goldschmuck und eine neue Brille sicher. Die Waren, deren Wert insgesamt 5.500 Euro beträgt, wurden sowohl im Gepäck als auch am Körper der Reisenden entdeckt. Laut der mitgeführten Rechnung belief sich der Wert des Goldschmucks auf 5.000 Euro und der der Brille auf 500 Euro.
Die Eheleute wählten nach ihrer Ankunft den grünen Kanal, der für anmeldefreie Waren vorgesehen ist. Bei der Kontrolle durch den Zoll stellte sich jedoch heraus, dass die mitgebrachten Artikel anmeldungspflichtig waren und die Reisefreimengen überstiegen. „Jede Ware, die außerhalb der Europäischen Union erworben wurde und die Freimengen überschreitet, muss im roten Kanal für anmeldepflichtige Waren deklariert werden“, erklärte Karin Schmidt, Pressesprecherin des Hauptzollamts Saarbrücken.
Infolgedessen wurde gegen das Ehepaar ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Nach Entrichtung der fälligen Steuer in Höhe von 1.028,83 Euro durften die Reisenden ihren Goldschmuck und die Brille behalten.
Reisende sollten sich vor internationalen Reisen über die geltenden Freimengen und Bestimmungen informieren. Weiterführende Informationen zu den Zollbestimmungen und den aktuellen Reisefreimengen sind auf der Webseite des Zolls unter www.zoll.de verfügbar. JETZT den neuen Blaulichtreport Saarland WhatsApp-Kanal abonnieren und IMMER DIREKT auf dem Laufenden bleiben (hier klicken)