Urteil im Fall des getöteten Polizisten wird erwartet

Völklingen / Saarbrücken – Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf einen Polizeibeamten in Völklingen soll am heutigen Mittwoch (1. April 2026) das Urteil verkündet werden. Vor Gericht steht ein inzwischen 19-jähriger Angeklagter, dem unter anderem Mord vorgeworfen wird. Die Verteidigung sieht den Tatvorwurf hingegen anders und plädiert auf Totschlag.

In ihrem Schlussvortrag hatte die Staatsanwaltschaft eine mehrjährige Haftstrafe nach Jugendstrafrecht gefordert sowie die dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung. Zwar wurde dem Angeklagten eine psychische Erkrankung attestiert, die seine Schuldfähigkeit einschränken könnte. Aus Sicht der Anklage habe diese jedoch nicht verhindert, dass er gezielt und mit tödlicher Absicht gehandelt habe.

Die Verteidigung argumentierte dagegen, der Angeklagte habe in einer Ausnahmesituation aus Angst und Panik geschossen. Aufgrund seiner Erkrankung sei er nicht in der Lage gewesen, sein Verhalten vollständig zu steuern oder die Konsequenzen seines Handelns zu überblicken. Entsprechend forderte sie eine deutlich geringere Haftstrafe ebenfalls in Verbindung mit einer Unterbringung in der Psychiatrie.

Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, inwieweit der Angeklagte zum Tatzeitpunkt steuerungsfähig war. Die Tat selbst geht auf einen Überfall im August vergangenen Jahres zurück. Im Zuge der anschließenden Festnahme gelangte der Beschuldigte an eine Dienstwaffe und gab mehrere Schüsse auf den Polizeibeamten ab, der noch am Tatort verstarb. Das Gericht wird nun klären, wie die Tat juristisch einzuordnen ist und welches Strafmaß angemessen erscheint. JETZT den neuen Blaulichtreport Saarland WhatsApp-Kanal abonnieren und IMMER DIREKT auf dem Laufenden bleiben (hier klicken)

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