Restaurants und Imbisse im Saarland wegen Hygienemängeln beanstandet

Das saarländische Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) hat erneut eine aktuelle Übersicht von Betrieben veröffentlicht, bei denen im Rahmen amtlicher Lebensmittelkontrollen Hygienemängel festgestellt wurden.

Nach Angaben des LAV wurden bei den Kontrollen unter anderem Fleisch, Käse, Fisch, Backwaren, Soßen, Salate oder Tiefkühlprodukte unter Bedingungen gelagert oder verarbeitet, die hygienische Vorschriften nicht erfüllten. Teilweise handelte es sich laut Behörde um wiederholte Verstöße.

Im Regionalverband Saarbrücken betroffen sind laut der Veröffentlichung unter anderem der Salam Markt in Völklingen (Einzelhandel mit Frischetheke), die Seyyid Bilal Market GmbH in Völklingen (Einzelhandel mit Fleischtheke), der Aleppo Basar in Saarbrücken (Einzelhandel mit Fleischtheke), das Café Bisous in Saarbrücken (Speisegaststätte), der Familien Bazar in Saarbrücken (Einzelhandel mit Frischetheke), Pizza Pasta Rigatonitoni in Saarbrücken (Imbissbetrieb), Original Chicken in Saarbrücken (Imbissbetrieb), das Restaurant Halbmond in Saarbrücken (Speisegaststätte) sowie die Pizzeria La Piazza in Riegelsberg (Speisegaststätte).

Im Landkreis Neunkirchen nennt das LAV die Brasserie am Stummplatz in Neunkirchen (Speisegaststätte), La Piazza in Neunkirchen (Speisegaststätte) sowie den Primavera Pizzaheimservice in Schiffweiler (Speisegaststätte).

Im Landkreis Saarlouis wird der Orient Grill in Saarlouis (Imbiss) aufgeführt. Für den Landkreis Merzig-Wadern nennt die Behörde das Deutsch-Orientalische Eck in Merzig (Einzelhandel mit Fleischtheke), im Landkreis St. Wendel die Arabische Bäckerei Alrefaai in Tholey (Bäckerei) und im Saarpfalz-Kreis den Imbiss Dallas in Bexbach (Imbissbetrieb).

Die vollständige Übersicht der veröffentlichten Kontrollergebnisse finden Interessierte auf der Website des saarländischen Landesamts für Verbraucherschutz (hier klicken). Die Veröffentlichungen erfolgen auf Grundlage des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB) sowie der geltenden EU-Hygienevorschriften. Das LAV weist außerdem darauf hin, dass die festgestellten Mängel nach entsprechenden Nachkontrollen wieder beseitigt wurden.  JETZT den neuen Blaulichtreport Saarland WhatsApp-Kanal abonnieren und IMMER DIREKT auf dem Laufenden bleiben (hier klicken)

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