Ein Gurtverstoß und seine Folgen

Am 07.07.2015 wurde ein Fahrzeugführer im Dienstbezirk der Polizei Illingen nach einem Gurtverstoß angehalten und einer Personen- und Fahrzeugkontrolle unterzogen. Während der Kontrolle stellte sich zunächst heraus, dass der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.

Im Gespräch konnte von den Beamten Atemalkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein vom Fahrzeugführer freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,92 Promille. Im Anschluss wurde der Mann auf die Wache der Polizeiinspektion Illingen verbracht.

Hier stellte sich bei einer weiteren Überprüfung heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vorlag. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft konnte der Haftbefehl gegen Zahlung einer Geldsumme im 3-stelligen Bereich ausser Vollzug gesetzt werden. Nachdem das Geld von seiner Mutter bezahlt wurde, konnte der Mann die Wache verlassen.

Strafanzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr wurden gefertigt – und nicht zu vergessen – eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Gurtverstoßes.

[accordions ][accordion title=“Hinweis“ load=“hide“]Dies ist eine redaktionell unbearbeitete Mitteilung der saarländischen Polizei.[/accordion][/accordions]

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblock erkannt

Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie Ihren Werbeblocker deaktivieren