Polizei kontrolliert Reisebus – Weiterfahrt untersagt
Trier. Bei einer Kontrolle des gewerblichen Reiseverkehrs im Stadtgebiet von Trier am 8. Dezember untersagte die Polizei mehreren Fahrern die Weiterfahrt.
Alle Jahre wieder, so auch am 8. Dezember 2016, kontrollierte die Polizei zur Vorweihnachtszeit in einem Großaufgebot den gewerblichen Reisebusverkehr, der überwiegend Tier anfährt, um den dortigen Weihnachtsmarkt zu besuchen. Zwischen 10 und 16 Uhr wurden die im Stadtgebiet von Trier angetroffenen Reisebusse auf den Messeplatz gelotst, um dort einer intensiven Kontrolle unterzogen zu werden.
Unter Federführung der Schwerlastverkehrsgruppe der Zentralen Verkehrsdienste der Polizeidirektion Wittlich legten die über 50 Einsatzkräfte ihr Hauptaugenmerk auf die Einhaltung der Personenbeförderungsrechte, der Sozialvorschriften, der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sowie der technischen Zulassungs- und Ausrüstungsvorschriften der Kraftomnibusse. Die Fahrerlaubnisse sowie die Berufskraftfahrerqualifikationen wurden entsprechend ebenfalls überprüft.
Gleichzeitig diente die Kontrolle zur Ausbildung von Kolleginnen und Kollegen, die von der Landespolizeischule in Wittlich-Wengerohr für zukünftige Buskontrollen ausgebildet werden. Hierunter, neben der Beamten aus Rheinland-Pfalz, auch Beamte aus Hessen, Baden-Württemberg, dem Saarland und Schleswig-Holstein.
Ergebnis: Kontrolliert wurden insgesamt 21 Reisebusse.
Bei zwei Reisebussen wurde die Weiterfahrt wegen technischen Mängeln untersagt:
Hierunter fiel ein Reisebus aus Frankreich, bei dem wegen technischer Mängel an der Bremse, der Lenkung sowie der Abgasanlage die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben war. Zudem wurde auch noch der Straftatbestand der Urkundenfälschung erfüllt, indem die entsprechende Genehmigung für den grenzüberschreitenden Linienverkehr Fälschungsmerkmale aufwies.
Bei dem anderen Reisebus war die Reversiereinrichtung, eine Sicherheitseinrichtung der Türen, defekt, so dass möglicherweise Kinder von den automatisch schließenden Türen eingeklemmt werden könnten, welche ansonsten automatisch sofort wieder öffnet, wenn sich noch eine Person auf der Schwelle befindet.
Ein Reisebusunternehmen erwartet eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Personenbeförderungsgesetz, da es Fahrgäste an einer Haltestelle aufnahm, für welche es keine gültige Genehmigung vorweisen konnte.
Hinzu kamen noch 16 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen gegen die Sozialvorschriften, technischer Mängel oder die Ladungssicherung, 5 Mängelberichte wegen technischer Mängel oder fehlender Ausrüstung und Verwarnungen wegen geringerer Verstöße.