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Staatsanwaltschaft setzt nach Tötungsdelikt Belohnung aus

Saarbrücken. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken lobt nach dem Tötungsdelikt zum Nachteil einer 38-jährigen Frau am 25.07.2017 (Dienstag) in Saarbrücken eine Belohnung in Höhe von 2.000 Euro aus.

Bereits seit Ende Juli ermittelt die Mordkommission „Metz“ nach dem Tötungsdelikt zum Nachteil der aus Frankreich stammenden Frau, die Polizeibeamte am 25.07.2017 tot in ihrer Wohnung in der Metzer Straße in Saarbrücken auffanden (s. Pressemitteilung vom 25.07.2017 im Anhang). Eine Obduktion des Leichnams ergab, dass die 38-Jährige Opfer eines Tötungsdeliktes ist. Sie wurde erstochen.

Für Personen die Hinweise geben können, die zur Ermittlung oder Ergreifung des Täters führen, hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken eine Belohnung in Höhe von 2.000 Euro ausgelobt.

Mitteilungen und Hinweise zur Person des Täters können an die Staatsanwaltschaft Saarbrücken, Zähringer Straße 12, 66119 Saarbrücken oder jede Polizeidienststelle gerichtet werden.

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