Nachkontrolle in dem von der Polizei Lebach beanstandeten Betrieb mit Pferdehaltung in Saarwellingen hat stattgefunden
Saarwellingen (ots) – Im Dezember berichtete die Polizei Lebach über gravierende Missstände in einem Betrieb mit Pferdehaltung in Saarwellingen. In der 2. KW 2020 wurde durch den Amtstierärztlichen Dienst vom Landesamt für Umwelt-und Verbraucherschutz (LUA) eine Nachkontrolle durchgeführt.
Diesmal habe es keine Beanstandungen gegeben, der Verantwortliche hat offenbar nachgebessert, was die Versorgung und Unterbringung der Tiere betrifft. Auch die Kadaver wurden mittlerweile der ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Von der Polizei Lebach wurde aufgrund der im Dezember getroffenen Feststellungen dennoch ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet.
Ermittlungen ergaben, dass es offenbar in der Branche des Pferdehandels eine übliche Praxis ist, Tiere in größeren Gruppen zu kaufen und wieder zu verkaufen. Somit werden leider auch Tiere in einem schlechten gesundheitlichen Zustand oftmals einfach „mit gekauft“ und wechseln innerhalb kürzester Zeit mehrfach den Eigentümer, so dass sich schwer nachweisen ließe, wer denn letzten Endes für den schlechten Zustand des Tieres verantwortlich gemacht werden könne.
Auch sind diese Tiere bei einer Nachkontrolle nicht mehr in dem jeweiligen Betrieb zu finden. Die Polizei rät Pferdeliebhabern, die ein gesundes Pferd erwerben möchten, sich an renommierte Anlaufadressen zu wenden, wo man unangemeldet jederzeit die Stallungen und den gesamten Tierbestand in Augenschein nehmen kann.
Dies ist eine redaktionell unbearbeitete Mitteilung der saarländischen Polizei.