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Polizeieinsatz in Weiskircher Ortsteil: Drogenhandel aufgedeckt

Weiskirchen – Am heutigen Dienstag, (16.05.2023), gegen 17:00 Uhr, wurde die Polizeiinspektion Nordsaarland von einem aufmerksamen Bewohner eines Weiskirchener Ortsteils über verdächtige Aktivitäten in der Nähe eines Tretbeckens informiert. Es wurde vermutet, dass sich dort eine Gruppe von drei Personen inmitten eines Drogengeschäfts befand. Die Beamten der PI Nordsaarland trafen schnell am Ort des Geschehens ein und konnten zwei Jugendliche im Alter von 16 Jahren aus Weiskirchen und 17 Jahren aus Wadern antreffen. Eine Person ergriff sofort die Flucht, wurde jedoch von den Beamten verfolgt und gestoppt. Es handelte sich um einen 20-Jährigen aus Weiskirchen.

Bei der Durchsuchung des Verdächtigen fanden die Beamten eine erhebliche Menge an Cannabisprodukten sowie eine Feinwaage. Bei einem der Jugendlichen wurden Konsumutensilien entdeckt. Bei den darauf folgenden Untersuchungen konnten keine weiteren Funde verzeichnet werden. Entsprechende Strafverfahren wurden gegen die Verdächtigen eingeleitet.

In Deutschland richtet sich die Strafe für den Handel mit Cannabis nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Die genaue Strafmaßnahme hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Menge der gehandelten Substanz, der Art des Handels und eventuellen Vorstrafen.

Generell kann der unerlaubte Handel mit Cannabis mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Bei größeren Mengen oder gewerbsmäßigem Handel drohen deutlich höhere Strafen. In schweren Fällen kann auch eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren verhängt werden.

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