Mörder darf in Deutschland nach Freispruch nicht mehr verurteilt werden
Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat eine Reform der Strafprozessordnung von 2021 für nichtig erklärt, die eine Wiederaufnahme von Strafverfahren bei neuen Beweisen ermöglichte. JETZT den neuen Blaulichtreport Saarland WhatsApp-Kanal abonnieren und IMMER DIREKT auf dem Laufenden bleiben (hier klicken)
Rückblick auf einen alten Mordfall
Der Hintergrund dieser Prüfung war der Mordfall der 17-jährigen Frederike aus Hambühren im Jahr 1981. Ein Mann wurde wegen Vergewaltigung und Mordes an ihr 1983 rechtskräftig freigesprochen. Neuere DNA-Tests könnten ihn jetzt jedoch als Täter identifizieren. Die Familie des Mädchens setzte sich seitdem für eine Reform der Strafprozessordnung ein, wobei Frederikes Schwester das Anliegen heute weiterführt.
Die ergreifende Petition von Frederikes Vater, Hans von Möhmann, aus dem Jahr 2015 ist immer noch online auf change.org zu finden (hier klicken).
Umstrittene Reform von 2021
Zuvor hatten Tatverdächtige erneut vor Gericht gestellt werden können, falls „neue Tatsachen oder Beweismittel“ erschienen. Dies galt insbesondere für schwere Verbrechen wie Mord und Völkermord, welche nicht verjähren. Dieser Gesetzeszusatz wurde während der großen Koalition aus Union und SPD im Bundestag beschlossen.
Entscheidung des Gerichts
Die Vorsitzende Richterin Doris König äußerte, dass Artikel 103 des Grundgesetzes nicht nur ein Verbot von Mehrfachbestrafungen, sondern auch ein Mehrfachverfolgungsverbot enthält. Dies schützt Personen, die einmal freigesprochen wurden, vor erneuten Strafverfahren für dieselbe Tat.
König argumentierte, dass die Reform den Betroffenen „zum bloßen Objekt der Ermittlung“ macht. Das Bundesverfassungsgericht stellte somit den Prozess am Landgericht Verden ein und der Mann wurde unter Auflagen freigelassen.
Reaktion der Opferfamilie
Die Schwester von Frederike zeigte sich enttäuscht über das Urteil. Sie betonte, dass der Schmerz, den ihre Familie empfindet, nicht verschwindet und forderte Gerechtigkeit für ihre Schwester. Nach der Verkündung des Urteils meinte ihr Anwalt, Wolfram Schädler, dass sich das Opfer sehr alleingelassen fühlt. Frederikes Vater, Hans von Möhmann, musste das Urteil nicht mehr ertragen. Er starb im letzten Jahr.