Nach (Teil)Legalisierung: Polizei warnt vor Fahren unter Einfluss von Cannabis
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur (Teil-) Legalisierung von Cannabisprodukten am 01.04.2024 weist die Polizei auf das weiterhin bestehende Verbot des Führens eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss der Droge hin. Während der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum für Personen über 18 Jahre im öffentlichen Raum nun legal ist, bleibt das Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss des berauschenden Mittels weiterhin strikt verboten.
Wer unter der Wirkung von Cannabis am Straßenverkehr teilnimmt, handelt ordnungswidrig gemäß §24a StVG. Ein Erstverstoß kann mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro sowie einem einmonatigen Fahrverbot geahndet werden. Darüber hinaus drohen bei Verkehrsunfällen, die auf den Konsum von Cannabis oder anderen berauschenden Mitteln zurückzuführen sind, Strafen nach §315c StGB. In diesem Fall kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden.
Die Polizei appelliert an die Vernunft der Verkehrsteilnehmer und warnt eindringlich vor dem Konsum von Cannabis und der anschließenden Teilnahme am Straßenverkehr. Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, werden die Kontrolltätigkeiten diesbezüglich intensiviert.
Für Fragen und Informationen zum Thema Cannabis und Fahren steht die Polizei allen Bürgern gerne zur Verfügung. JETZT den neuen Blaulichtreport Saarland WhatsApp-Kanal abonnieren und IMMER DIREKT auf dem Laufenden bleiben (hier klicken)