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Höchst sensible Daten! Saar-Polizistin vergisst schlimme Akten in Saarbahn

Saarbrücken – Unsere Redaktion erreichte ein anonym geschriebener Brief, in dem der Verfasser auf eine gravierende polizeiliche Panne hinweist. Der Vorfall, der im Saarland, der im Sommer im Regionalverband Saarbrücken geschah, lenkt nun die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die polizeiliche Arbeit und den Umgang mit sensiblen Daten. Was ist passiert? Am 2. August 2024 verlor eine Mitarbeiterin des Landespolizeipräsidiums in Saarbrücken während ihrer Heimarbeit auf dem Weg zur Arbeit ihre Aktentasche mit höchst sensiblen Ermittlungsakten. Diese Akten stammten aus dem Bereich der Kinderpornografie, was die Tragweite des Vorfalls massiv verstärkt. Unsere Redaktion hat bei der Polizei nachgefragt. Antworten zu unseren Fragen kam dann vom Pressesprecher des Innenministeriums selbst. Demnach kam es zu einer umfangreichen polizeilichen Untersuchung, und es wurden Maßnahmen eingeleitet, um den Vorfall zu klären.

Der Vorfall ereignete sich gegen Morgen, als die betroffene Mitarbeiterin die Tasche in einem öffentlichen Verkehrsmittel, der Saarbahn, vergaß. Nachdem sie den Verlust bemerkte, informierte sie umgehend ihre Vorgesetzten. Die Polizei startete sofort eine Suche entlang der Bahnstrecke und sichtete Videoaufnahmen, die zeigten, dass ein Fahrgast die Tasche aufgegriffen hatte. Der Mann, der den Gegenstand fand, hatte zunächst einen Blick in die Tasche geworfen und war anschließend zur Bundespolizei nach Saarbrücken gegangen. Nachdem der Finder sich mit der Polizei Neunkirchen in Verbindung gesetzt hatte, wurde die Tasche mit den Akten schließlich an seinem Arbeitsplatz abgeholt. Es konnte schnell festgestellt werden, dass alle Akten vollständig und unversehrt waren.

Die Untersuchung ergab, dass es keine Hinweise darauf gab, dass die Akten von anderen Personen eingesehen wurden. Die dienstrechtlichen Ermittlungen führten zu einem vorwerfbaren Vergehen der betroffenen Mitarbeiterin, jedoch wurde aufgrund ihres sofortigen Handeln und des transparenten Umgangs mit dem Vorfall keine Disziplinarmaßnahme ergriffen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Saarbrücken und des Datenschutzbeauftragten des Landespolizeipräsidiums bestätigten, dass keine strafrechtlichen oder datenschutzrechtlichen Verstöße vorlagen.

Nach dem Vorfall wurde die Mitarbeiterin sensibilisiert und auf den Umgang mit vertraulichen Daten hingewiesen. Ihre Telearbeit wurde ihr daraufhin entzogen. Allerdings wurde auf eine allgemeine Sensibilisierung aller Mitarbeiter des Landespolizeipräsidiums verzichtet, da Mitarbeiter, die mit sensiblen Akten arbeiten, ohnehin belehrt werden. Obwohl der Vorfall in der öffentlichen Wahrnehmung keine großen Wellen schlug, wurde die Polizei wegen des Verlusts der Akten intern in die Verantwortung genommen.

Der anonyme Hinweis wurde in Briefform an unsere Redaktion gesendet (Originalaufnahme)

Die Staatsanwaltschaft und die Verantwortlichen betonen in einer Stellungnahme, dass der Vorfall zwar einen schweren Fehler darstellt, jedoch keine unmittelbare Gefahr für die betroffenen Personen bestand. Die Akten hätten durch die Art ihrer Darstellung keine direkten Rückschlüsse auf die betroffenen Personen zugelassen. Es wird betont, dass die Polizei weiterhin entschlossen ist, das Vertrauen der Öffentlichkeit zu wahren und solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.

Trotz der schnellen Wiedererlangung der Akten und der klärenden Maßnahmen stellt sich weiterhin die Frage, wie es zu einem solchen Vorfall kommen konnte und welche weiteren Maßnahmen nun ergriffen werden, um die Sicherheit und den Umgang mit sensiblen Daten zu verbessern. Dieser Fall mag glimpflich ausgegangen sein. Jedoch wäre nicht auszudenken, wenn diese Akten, womöglich auch Bilder, in falsche Hände geraten wären. JETZT den neuen Blaulichtreport Saarland WhatsApp-Kanal abonnieren und IMMER DIREKT auf dem Laufenden bleiben (hier klicken)

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