Neue Beherbergungssteuer in Saarbrücken: 3,5 Prozent extra fällig

Saarbrücken – Die Landeshauptstadt Saarbrücken führt zum 1. April eine neue Beherbergungssteuer ein. Künftig müssen Übernachtungsgäste eine zusätzliche Abgabe in Höhe von 3,5 Prozent des Übernachtungspreises zahlen. Ziel ist es nach Angaben der Stadt, Nutzer der touristischen Infrastruktur stärker an den entstehenden Kosten zu beteiligen – unabhängig davon, ob es sich um Urlaubs- oder Geschäftsreisen handelt.

Die Steuer wird direkt von den Gästen erhoben, während die Betreiber von Hotels, Pensionen und anderen Unterkünften für die Abwicklung zuständig sind. Betroffen sind sämtliche entgeltlichen Übernachtungen im Stadtgebiet, darunter auch Ferienwohnungen, Privatunterkünfte, die Jugendherberge sowie Campingplätze. Maßgeblich für die Steuerpflicht ist dabei ausschließlich das Datum der tatsächlichen Übernachtung – nicht der Zeitpunkt der Buchung.

Für die Beherbergungsbetriebe bedeutet die Einführung zusätzlichen organisatorischen Aufwand. Sie müssen die eingenommenen Beträge halbjährlich an die Stadt abführen. Für den ersten Erhebungszeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni ist die Steuererklärung spätestens bis zum 15. Juli beim Stadtsteueramt einzureichen.

Die Stadt begründet den Schritt mit steigenden Übernachtungszahlen. Saarbrücken habe sich in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Ziel im Städtetourismus der Großregion entwickelt. Im Jahr 2025 wurden laut Mitteilung rund 760.000 Übernachtungen gezählt – ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu 2019.

Wofür die zusätzlichen Einnahmen konkret verwendet werden sollen, bleibt jedoch offen. Anders als in vielen anderen Städten erhalten Gäste zudem keine direkten Gegenleistungen wie Rabatte oder Gästekarten – die Abgabe ist eine reine Steuer ohne unmittelbaren Nutzen für die Zahlenden. JETZT den neuen Blaulichtreport Saarland WhatsApp-Kanal abonnieren und IMMER DIREKT auf dem Laufenden bleiben (hier klicken)

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