Zehn Jahre Haft nach tödlicher Messerattacke auf Gerichtsvollzieher

Saarbrücken/Bexbach – Rund neun Monate nach der tödlichen Attacke auf einen Gerichtsvollzieher in Bexbach ist das Urteil gefallen. Das Landgericht Saarbrücken hat einen 42 Jahre alten Mann wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Zugleich ordnete die Kammer an, dass der Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Tat hatte im November 2025 weit über das Saarland hinaus für Bestürzung gesorgt. Ein 58 Jahre alter Gerichtsvollzieher war nach Bexbach gekommen, um eine Zwangsräumung durchzuführen. Dort wurde er von dem späteren Angeklagten mit einem Messer angegriffen. Mindestens 13 Stiche wurden dem Opfer zugefügt. Der Gerichtsvollzieher überlebte den Angriff nicht.

Für die Richter stand nach Abschluss der Beweisaufnahme fest, dass es sich bei der Tat um Mord handelte. Entscheidend war dabei das Mordmerkmal der Heimtücke. Nach Überzeugung der Kammer wusste der 42-Jährige von der bevorstehenden Räumung und hatte Schreiben des Gerichtsvollziehers zuvor bewusst unbeantwortet gelassen. Eine kurz vor der Tat erworbene Waffe befand sich zudem in der Nähe der Wohnungstür. Weitere von der Anklage angenommene Mordmerkmale sah das Gericht dagegen nicht als erwiesen an.

Eine zentrale Rolle bei der Strafzumessung spielte der psychische Zustand des Angeklagten. Bei ihm wurde eine schizophrene Erkrankung mit Verfolgungswahn festgestellt. Die sachverständig beratene Kammer ging deshalb von einer verminderten Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt aus. Der vorherige Kauf des Messers wurde nach Einschätzung des Gerichts nicht als unmittelbare Vorbereitung auf die Zwangsräumung gewertet, sondern mit den krankheitsbedingten Wahnvorstellungen des Mannes in Verbindung gebracht.

Neben der Haftstrafe hat das Gericht die Unterbringung des 42-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Nach Einschätzung der Kammer besteht aufgrund seiner Erkrankung weiterhin die Gefahr erheblicher weiterer Straftaten. Bei der Bemessung der Freiheitsstrafe berücksichtigte das Gericht unter anderem, dass der Mann bislang nicht vorbestraft war und im Verfahren Reue gezeigt hatte. Zu seinen Lasten wurden dagegen die massive Gewalt und die gravierenden Folgen der Tat für die Angehörigen des getöteten Gerichtsvollziehers gewertet.

Mit zehn Jahren blieb das Gericht unter den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Anklage hatte elf Jahre Haft sowie die psychiatrische Unterbringung verlangt, der Vertreter der Witwe als Nebenkläger eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren. Mit der Verkündung ist das Verfahren allerdings noch nicht endgültig abgeschlossen: Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden. JETZT den neuen Blaulichtreport Saarland WhatsApp-Kanal abonnieren und IMMER DIREKT auf dem Laufenden bleiben (hier klicken)

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