Elfenbein im Gepäck: Zoll stoppt verbotene Schmuckstücke Saar-Airport
Saarbrücken – Zum internationalen Tag des Artenschutzes am 3. März macht das Hauptzollamt Saarbrücken auf die Bedeutung konsequenter Kontrollen im Reiseverkehr aufmerksam. Wie wichtig diese Arbeit ist, zeigte sich bereits Ende September 2025 am Flughafen Saarbrücken: Dort stellten Zollbeamte bei einer Einreisekontrolle mehrere Schmuckstücke aus Elfenbein sicher.
Ein 47-jähriger türkischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Frankreich war aus Antalya eingereist und hatte den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren gewählt. Sein Verhalten im Kontrollbereich weckte jedoch das Interesse der Beamten, die sich für eine nähere Überprüfung entschieden. Beim Durchleuchten des Gepäcks mittels Röntgentechnik fielen mehrere Schmuckschatullen auf. Bei der anschließenden Öffnung entdeckten die Zollkräfte drei Ketten aus Elfenbein sowie mehrere Ersatzglieder und ein weiteres Schmuckelement – ebenfalls aus dem streng geschützten Material gefertigt.
Der Reisende erklärte, die Stücke dienten Präsentationszwecken. Entsprechende Herkunftsnachweise oder artenschutzrechtliche Genehmigungen konnte er jedoch nicht vorlegen. Da Elfenbein unter die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes und des internationalen Artenschutzabkommens CITES fällt, leiteten die Behörden ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz ein. Die Ketten wurden sichergestellt, zudem wurde eine Sicherheitsleistung erhoben.
Der Zoll betont, dass der illegale Handel mit Elfenbein maßgeblich zur Bedrohung der Elefantenbestände beiträgt und daher konsequent verfolgt wird. Reisende werden dringend aufgefordert, sich vor der Ein- oder Ausfuhr von Souvenirs oder Schmuckstücken über die geltenden Artenschutzbestimmungen zu informieren. JETZT den neuen Blaulichtreport Saarland WhatsApp-Kanal abonnieren und IMMER DIREKT auf dem Laufenden bleiben (hier klicken)



