Mehr Befugnisse für die Polizei: Im Saarland soll sich einiges ändern
Saarbrücken – Das Saarland will sein Polizeirecht deutlich modernisieren. Innenminister Reinhold Jost hat dazu einen neuen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Die Polizei soll künftig zusätzliche Möglichkeiten bekommen, um auf neue Gefahren und technische Entwicklungen reagieren zu können. Gleichzeitig sollen klare Regeln festlegen, wann und wie die neuen Befugnisse eingesetzt werden dürfen.
Eine wichtige Neuerung betrifft die automatische Auswertung von Daten. Polizeiliche Datenbestände sollen unter bestimmten Voraussetzungen technisch durchsucht und miteinander abgeglichen werden können. Nach Angaben des Innenministeriums soll das allerdings nicht bedeuten, dass Computer oder Künstliche Intelligenz eigenständig über Menschen oder Verdachtsfälle entscheiden. Suchvorgänge müssen von Menschen gestartet werden, zudem sollen nur klar festgelegte Daten verwendet werden dürfen.
Auch Drohnen spielen in dem neuen Polizeirecht eine größere Rolle. Einerseits soll die Polizei eine klare rechtliche Grundlage bekommen, um gegen gefährliche unbemannte Fluggeräte vorzugehen. Andererseits sollen Drohnen und andere mobile Technik beispielsweise bei der Suche nach vermissten Menschen, bei besonderen Einsatzlagen oder zur Dokumentation schwerer Unfälle und Tatorte eingesetzt werden können.
Für Autofahrer dürfte vor allem ein weiterer Punkt interessant sein: Das Land will die Möglichkeiten zur technischen Verkehrsüberwachung erweitern. Dazu gehören sogenannte Handyblitzer. Mit solchen Systemen kann kontrolliert werden, ob Autofahrer während der Fahrt verbotenerweise ein Smartphone benutzen. Auch kommunale Ordnungsdienste sollen zusätzliche Möglichkeiten zur Verkehrsüberwachung bekommen. Gleichzeitig sollen deren Mitarbeiter bei Einsätzen besser geschützt werden können.
Teuer werden könnte die Gesetzesänderung zudem für Veranstalter bestimmter Hochrisikoveranstaltungen. Wenn wegen einer kommerziellen Veranstaltung deutlich mehr Polizeikräfte benötigt werden, soll künftig grundsätzlich eine Gebühr erhoben werden können. Damit könnten zusätzliche Polizeikosten zumindest teilweise beim Veranstalter landen. Wie sich die Regelung im Einzelfall auswirkt, hängt von der endgültigen Ausgestaltung des Gesetzes ab.
Innenminister Jost sieht die Änderungen als notwendige Reaktion auf eine veränderte Sicherheitslage. Die Polizei dürfe technisch nicht hinter Kriminellen zurückfallen, erklärte der Minister. Gleichzeitig sollen Datenschutz, hohe rechtliche Hürden und Kontrollen verhindern, dass die neuen Möglichkeiten unbegrenzt eingesetzt werden. Der Entwurf muss nun das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, bevor die neuen Regeln tatsächlich gelten können. JETZT den neuen Blaulichtreport Saarland WhatsApp-Kanal abonnieren und IMMER DIREKT auf dem Laufenden bleiben (hier klicken)



