Neue Spezialabteilung in Saarbrücken: Straftäter sollen ihre Gewinne nicht behalten

Saarbrücken – Wer mit Straftaten Geld verdient, soll im Saarland künftig noch konsequenter zur Kasse gebeten werden. Das Justizministerium verstärkt den Kampf gegen Wirtschaftskriminalität und hat bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken eine neue Spezialabteilung eingerichtet. Sie hat Anfang Oktober ihre Arbeit aufgenommen und soll sich insbesondere darum kümmern, illegal erworbenes Vermögen aufzuspüren und einzuziehen.

Ein zentraler Punkt ist dabei die sogenannte Vermögensabschöpfung. Geld und andere Werte, die aus Straftaten stammen, sollen möglichst frühzeitig ermittelt und gesichert werden. Damit soll verhindert werden, dass Täter ihre Gewinne beiseiteschaffen oder verstecken können. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, eingezogenes Vermögen an Geschädigte zurückzuführen.

Möglich wird die neue Abteilung nach Angaben des Ministeriums durch zusätzliche Stellen, die im saarländischen Doppelhaushalt 2026/2027 beschlossen wurden. Das dort gebündelte Fachwissen soll vor allem bei komplizierten Ermittlungen helfen. Gerade Kryptowährungen und andere digitale Vermögenswerte sowie undurchsichtige Firmenkonstruktionen können Ermittler vor besondere Herausforderungen stellen.

Doch die neue Einheit soll sich nicht ausschließlich mit der Suche nach illegalen Gewinnen beschäftigen. Zu ihren Aufgaben gehört auch die strafrechtliche Verfolgung organisierter Formen von Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung. Damit bündelt die Staatsanwaltschaft mehrere Bereiche der komplexen Wirtschaftskriminalität in einer spezialisierten Abteilung.

Justizstaatssekretär Dr. Jens Diener sieht darin auch eine klare Botschaft an Straftäter: „Verbrechen lohnt sich nicht.“ Wer glaube, seine Beute sei in Sicherheit, irre sich. Durch die neue Abteilung werde die Staatsanwaltschaft nach seinen Worten „noch schlagkräftiger“.

Für das Justizministerium ist die Vermögensabschöpfung dabei nicht nur ein Instrument zur Bestrafung von Tätern. Sie soll zugleich dem Opferschutz dienen. Gelingt es den Ermittlern, aus Straftaten stammendes Vermögen rechtzeitig aufzuspüren und zu sichern, können Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen zumindest einen Teil ihres verlorenen Geldes zurückbekommen. JETZT den neuen Blaulichtreport Saarland WhatsApp-Kanal abonnieren und IMMER DIREKT auf dem Laufenden bleiben (hier klicken)

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