
Brutaler Angriff auf Saar-Hunsrück-Steig: Täter muss acht Jahre ins Gefängnis
Nonnweiler/Saarbrücken – Für einen 66-Jährigen, der eine Wanderin auf dem Saar-Hunsrück-Steig angegriffen hatte, steht die Strafe endgültig fest. Der Mann muss für acht Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken verworfen. Damit ist die Verurteilung wegen versuchten Mordes und Körperverletzung rechtskräftig.
Ausgangspunkt des Falls war eine Begegnung im September vergangenen Jahres in der Nähe von Nonnweiler. Die Frau war dort auf einer Wandertour unterwegs und kam an einer Waldhütte vorbei. Dort traf sie auf den späteren Angeklagten und unterhielt sich kurz mit ihm. Anschließend setzte sie ihre Wanderung fort.
Doch wenig später trafen beide erneut aufeinander. Der Mann folgte der Wanderin mit einem Quad und erfasste sie nach den Feststellungen des Gerichts von hinten. Die Frau stürzte. Damit war die Attacke jedoch nicht beendet.
Der Täter griff die am Boden liegende Frau anschließend weiter an. Er schlug sie mit einem Axtstiel und versuchte, sie zu vergewaltigen. Schließlich hielt er ihr eine Gaspistole an den Kopf und betätigte den Abzug. Die Frau überlebte den Angriff trotz ihrer Verletzungen.
Der Verletzten gelang es anschließend, wieder auf die Beine zu kommen und in den Wald zu fliehen. Von dort aus verständigte sie die Polizei. Einsatzkräfte konnten den Tatverdächtigen wenig später festnehmen. Der Fall wurde schließlich vor dem Landgericht Saarbrücken verhandelt, das den heute 66-Jährigen im März zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe verurteilte.
Die Verteidigung ging gegen die Entscheidung in Revision. Der Bundesgerichtshof überprüfte daraufhin das Urteil auf Rechtsfehler, fand jedoch keinen Grund für eine Aufhebung. Damit ist das Verfahren abgeschlossen: Die vom Landgericht verhängte Freiheitsstrafe von acht Jahren hat Bestand. JETZT den neuen Blaulichtreport Saarland WhatsApp-Kanal abonnieren und IMMER DIREKT auf dem Laufenden bleiben (hier klicken)



