„Fahrradstraße“ in Saarlouis – DIESE Regeln gelten dort
Saarlouis – In Fraulautern wurde nun die erste Fahrradstraße der Stadt eröffnet. Die 400 Meter lange Strecke auf der Saarlouiser Straße soll Radfahrern eine sichere und komfortable Fortbewegung ermöglichen und ist Teil des neuen Radverkehrskonzepts der Kreisstadt.
Die Strecke verbindet mehrere wichtige Ziele in Fraulautern, darunter eine Kindertagesstätte, die Klosterschule und einen neu gestalteten Spielplatz an der B51. Auch eine viel frequentierte Arztpraxis liegt an der Route. Im Zuge der Neugestaltung wurde die Straße asphaltiert, mit entsprechenden Markierungen versehen und durch Schilder als Fahrradstraße ausgewiesen. Begleitet wurde die Eröffnung von einer Plakataktion, die über die neuen Verkehrsregelungen informiert.
Der Beigeordnete der Stadt, Gerald Purucker (Grüne), begrüßte die Eröffnung der Fahrradstraße als wichtigen Meilenstein: „Wir fördern den Radverkehr nicht nur aus Gründen der Sicherheit, sondern auch, um die Attraktivität des Fahrrads als Verkehrsmittel zu erhöhen. Besonders in Wohnvierteln trägt eine gut ausgebaute Radinfrastruktur auch zur Verkehrsberuhigung bei.“ Laut Purucker wurden die Anwohner frühzeitig in die Planungen eingebunden, was auf breite Zustimmung gestoßen sei.
In der Saarlouiser Straße gelten für alle Verkehrsteilnehmer besondere Vorschriften. Die Fahrradstraße ist durch ein Zusatzschild weiterhin für den Kfz-Verkehr freigegeben, jedoch gilt ein Tempolimit von 30 km/h. Radfahrer haben Vorfahrt, dürfen nebeneinander fahren und sollen weder behindert noch gefährdet werden. Beim Überholen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Parken bleibt im gesamten Bereich erlaubt.
Die Einführung der Fahrradstraße soll nicht nur die Sicherheit erhöhen, sondern auch den Umstieg auf das Fahrrad fördern. JETZT den neuen Blaulichtreport Saarland WhatsApp-Kanal abonnieren und IMMER DIREKT auf dem Laufenden bleiben (hier klicken)