Beseitigung von Bankettschäden erfordert Vollsperrung
Am Mittwoch, den 12. Juli 2017, in der Zeit von 9:30 Uhr bis voraussichtlich 18:00 Uhr, muss der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) aus Sicherheitsgründen notwendige Arbeiten zur Beseitigung von Bankettschäden im Zuge der A 8 durchführen.
Betroffen ist der einspurige Bereich der Baustelle zur Komplettierung der A 8 zwischen des Anschlussstellen (AS) Schwemlingen (5) und Wellingen (4) in Fahrtrichtung Luxemburg.
Wegen der räumlichen Enge im Baustellenbereich können die Schäden nur unter Vollsperrung des Streckenabschnittes ausgeführt werden.
Während der Bauzeit ist die Richtungsfahrbahn Luxemburg ab AS Schwemlingen voll gesperrt. Dem Verkehr steht die Bedarfsumleitung U 48 über Schwemlingen, Weiler, Büdingen, Wellingen, Wehingen, Tünsdorf, Büschdorf, Hellendorf und Borg zur Verfügung.
Der LfS kann trotz Beginn der Arbeiten nach der Rushhour und trotz Ferienzeit Verkehrsstörungen nicht ausschließen. Den Verkehrsteilnehmern wird empfohlen, auf die Verkehrsmeldungen im Rundfunk zu achten, absehbare Störungen bei der Routenplanung zu berücksichtigen und mehr Fahrzeit einzuplanen.
Foto: LFS