Verkehrsunfall mit Personenschaden und Unfallfahrzeug nicht zugelassen

Am 09.08.2019 befuhr der 18-jährige alleinbeteiligte Unfall-verursacher gegen 19.30 Uhr die B 327 von Morbach kommend in Fahrtrichtung Koblenz. Zwischen den Gemeinden Wenigerath und Hundheim verlor dieser im dreispurigen Bereich in einer Rechtskurve aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit auf regennasser Fahrbahn die Kontrolle über seinen Pkw.

Das Fahrzeug überschlug sich und kam auf dem Dach liegend zum Stillstand. Der Fahrer erlitt augenscheinlich nur leichte Verletzungen, wurde aber zur weiteren Untersuchung in ein umliegendes Krankenhaus verbracht. Der Pkw war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. An diesem entstand Totalschaden. Im Verlauf der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass das verunfallte Fahrzeug nicht zugelassen war.

Auf diesem waren auch Kennzeichen eines anderen Pkw angebracht, so dass gegen den Unfallfahrer noch Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet wurden. Die beiden Fahrspuren in Richtung Koblenz mussten für die Dauer der Unfallaufnahme für etwa eineinhalb Stunden gesperrt werden. Im Einsatz waren neben dem Rettungsdienst, die Feuerwehr Morbach, die Straßenmeisterei und Einsatzkräfte der Polizei Morbach.

Foto: Polizei – Dies ist eine redaktionell unbearbeitete Mitteilung der Polizei Rheinland-Pfalz.

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