Landesregierung harmonisiert Allgemeinverfügung
Ab sofort gilt: Sport und Bewegung an der frischen Luft sind alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder mit den Personen, die im selben Haushalt leben, möglich.
Es bleibt im Saarland bei der Ausgangsbeschränkung, nach der das Verlassen der eigenen Wohnräume nur noch bei triftigen Gründen erlaubt ist. Besuche bei Freunden oder Bekannten sind auch weiterhin nicht gestattet.
Darüber hinaus wurde eine Regelung für den Bereich der Hotels und sonstige Beherbergungsbetriebe getroffen, nach der ab sofort nur noch Übernachtungen aus beruflichen oder wichtigen persönlichen Gründen, wie etwa bei Unbewohnbarkeit der eigenen Wohnung, gestattet sind. Dies dient der Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus durch Vermeidung von nicht notwendigen Reiseanlässen.