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Festnahme in Pirmasens: Assad-Folterknecht soll für den Tod von 70 Gefangenen verantwortlich sein!

Die Bundesanwaltschaft hat heute (27. Mai 2025) den syrischen Staatsbürger Fahad A. in Pirmasens (Rheinland-Pfalz) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen.

Der Festgenommene ist dringend verdächtig, Tötungsdelikte, Folterungen und Freiheitsberaubungen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben (§ 7 Abs. 1 Nr. 1, 5 und 9 VStGB).

Der Haftbefehl enthält im Wesentlichen folgende Anklagepunkte:

Spätestens seit Ende April 2011 ging das syrische Regime unter dem damaligen Präsidenten Baschar al-Assad systematisch mit brutaler Gewalt gegen Kritiker vor. Die syrischen Geheimdienste spielten dabei eine Schlüsselrolle. Ziel war es, die Protestbewegung frühzeitig zu unterdrücken und die Bevölkerung einzuschüchtern. Dementsprechend wurden landesweit tatsächliche und mutmaßliche politische Gegner ohne Rechtsgrundlage festgenommen, inhaftiert, gefoltert und in vielen Fällen getötet.

Zwischen Ende April 2011 und Mitte April 2012 diente Fahad A. als Wärter in einem Gefängnis der Abteilung 251 (Al-Khatib-Abteilung), die dem syrischen Geheimdienst unterstand. Er nahm an weit über 100 Verhören teil, bei denen Gefangene schwersten körperlichen Misshandlungen ausgesetzt waren, beispielsweise durch Stromschläge oder Schläge mit Kabeln. Auf Anweisung seiner Vorgesetzten schikanierte der Verdächtige Gefangene auch nachts, indem er sie beispielsweise an der Decke aufhängte, mit kaltem Wasser übergoss oder sie zwang, in unbequemen Positionen zu verharren. Nicht weniger als 70 Insassen erlagen diesen Misshandlungen und den katastrophalen Haftbedingungen.

Heute wird der Verdächtige dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der den Haftbefehl verlesen und über dessen Vollstreckung entscheiden wird.

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