Mit Hakenkreuz durch Merzig – Rucksack sorgt für Aufsehen am Busbahnhof

Merzig – Ein ungewöhnlicher und zugleich schockierender Anblick bot sich Passanten am Dienstagmorgen am Merziger Busbahnhof: Ein junger Mann lief in Begleitung eines Freundes durch die Anlage – auf seinem Rucksack prangte über die gesamte Fläche ein großes Hakenkreuz.

Ein aufmerksamer Leserreporter hielt die Szene auf Foto fest und schickte es unserer Redaktion. Schnell wurde klar: Ein solches Symbol in der Öffentlichkeit zu zeigen, ist in Deutschland keineswegs erlaubt.

„Das Tragen eines Rucksacks mit Hakenkreuz in der Öffentlichkeit gilt rechtlich als Verwenden eines Kennzeichens verfassungswidriger Organisationen“, erklärt ein Jurist auf Nachfrage. „Damit kann der Straftatbestand nach § 86a Strafgesetzbuch erfüllt sein – auch wenn der Betroffene nichts sagt und das Symbol einfach nur offen zur Schau stellt.“

Das Strafmaß ist nicht unerheblich: Es droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Darstellung eindeutig einem sozialadäquaten Zweck wie Kunst, Wissenschaft oder Aufklärung dient – was in diesem Fall kaum gegeben sein dürfte.

Wie es für den jungen Mann nun weitergeht, ist derzeit unklar. Sollte er von der Polizei identifiziert werden, könnte es für ihn jedoch unangenehm werden.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblock erkannt

Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie Ihren Werbeblocker deaktivieren