Vorwürfe sexuellen Missbrauchs an Minderjährigem: Bistum Trier beurlaubt Priester
Trier – Bischof Stephan Ackermann hat einem Priester des Bistums Trier die Ausübung seines Dienstes untersagt und ihn bis auf Weiteres von seinen Aufgaben in einer Pfarrei freigestellt. Hintergrund sind Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs einer damals minderjährigen Person. Die Staatsanwaltschaft wurde informiert, stellte ihre Ermittlungen jedoch ein.
Bereits 2015 waren erste Vorwürfe gegen den Geistlichen erhoben worden. Nach Prüfung im Generalvikariat galten diese zunächst als disziplinarische Angelegenheit, die nicht unter die damaligen Leitlinien von 2013 zum Umgang mit Missbrauchsvorwürfen fielen. Auch die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte 2018/2019 keinen Straftatbestand erkennen können.
Nachdem der Fall 2024 erneut mit erweiterten Sachverhaltsdarstellungen vorgelegt wurde, stellte die Staatsanwaltschaft auch diesmal die Ermittlungen ein. Auf Basis neuer Erkenntnisse konnte jedoch eine kirchenrechtliche Voruntersuchung wieder aufgenommen werden. In deren Folge verfügte Bischof Ackermann nun die Beurlaubung.
Das Bistum betont, dass für den Priester die Unschuldsvermutung gilt. Die Maßnahme sei keine Vorverurteilung, sondern diene der Prävention und folge den geltenden Interventionsordnungen. Seelsorgeteam und Gremien der betroffenen Pfarrei wurden informiert. JETZT den neuen Blaulichtreport Saarland WhatsApp-Kanal abonnieren und IMMER DIREKT auf dem Laufenden bleiben (hier klicken)



