Mit über zwei Promille: Mutter holt Kind mit Auto betrunken aus Kita ab
St. Wendel – Ein Vorfall von erheblicher Tragweite beschäftigt derzeit die Polizei in St. Wendel. Am Freitagnachmittag (20. März 2026) gegen 16 Uhr kontrollierten Beamte eine 34-jährige Autofahrerin, die zuvor ihr zweijähriges Kind aus einer Kindertagesstätte abgeholt hatte. Dabei stellte sich heraus, dass die Frau stark alkoholisiert war – ein Atemtest ergab einen Wert von über zwei Promille.
Die Polizei leitete umgehend Maßnahmen ein: Der Führerschein der Frau wurde sichergestellt und eine Blutprobe angeordnet, um den genauen Alkoholwert gerichtsfest zu bestimmen. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Das Kind blieb nach bisherigen Erkenntnissen unverletzt.
Rechtlich drohen der Fahrerin nun empfindliche Konsequenzen. Ab einem Wert von 1,1 Promille gilt in Deutschland die absolute Fahruntüchtigkeit, wodurch eine Straftat nach § 316 StGB vorliegt. In der Regel sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr möglich, hinzu kommen drei Punkte in Flensburg sowie der Entzug der Fahrerlaubnis für mehrere Monate. Bei besonders hohen Werten – wie in diesem Fall – kann auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden, bevor ein neuer Führerschein erteilt wird.
Besonders schwer wiegt in diesem Fall, dass sich ein Kleinkind im Fahrzeug befand. Juristisch kann dies als zusätzliche Gefährdung eines Schutzbefohlenen gewertet werden (§ 225 StGB), sofern konkrete Risiken für das Kind bestanden. Dies kann strafverschärfend wirken oder sogar einen eigenständigen Straftatbestand darstellen. Zudem könnte das Jugendamt eingeschaltet werden, um das Kindeswohl zu prüfen. Die Ermittlungen der Polizei dauern an. JETZT den neuen Blaulichtreport Saarland WhatsApp-Kanal abonnieren und IMMER DIREKT auf dem Laufenden bleiben (hier klicken)



