Härtere Strafen für Angriffe auf Polizei und Rettungskräfte – auch für Betrunkene!
Saarbrücken/Berlin – Wer einen Polizisten, Feuerwehrmann oder Rettungssanitäter angreift, soll künftig deutlich härter bestraft werden. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der den strafrechtlichen Schutz von Einsatzkräften weiter verschärfen soll. Für einen tätlichen Angriff soll künftig eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten vorgesehen werden.
Der Entwurf muss allerdings noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Die Polizeigewerkschaft (DPolG) im Saarland begrüßt die Pläne. „Wer diejenigen angreift, die andere Menschen schützen, retten oder ihnen in Notsituationen helfen, muss mit einer spürbaren Reaktion des Rechtsstaates rechnen“, erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende Patrick Gensheimer.
Doch der Gewerkschaft reicht eine höhere Strafandrohung allein nicht. Sie fordert, dass der Gesetzgeber auch den Umgang mit Tätern überprüft, die bei einer Tat stark alkoholisiert oder durch andere Rauschmittel beeinflusst sind. Aus Sicht der DPolG darf eine selbst herbeigeführte Intoxikation bei einem anschließenden Angriff auf Einsatzkräfte nicht zu einem unangemessenen Vorteil bei der strafrechtlichen Bewertung führen.
„Es kann nicht sein, dass Täter fit genug sind, Polizistinnen und Polizisten, Rettungskräfte oder Feuerwehrleute zu verletzen, das Strafmaß am Ende aber wegen beispielsweise alkoholischer Beeinflussung nicht ausgeschöpft wird. Das ist kein Problem der Gerichte, sondern des Gesetzgebers, der die Rahmenbedingungen ändern könnte“, so Gensheimer.
Ein weiteres Problem sieht die Gewerkschaft bei der Dauer von Strafverfahren. Zwischen einem Angriff und der gerichtlichen Konsequenz dürften nicht unnötig Monate oder sogar längere Zeiträume liegen. Staatsanwaltschaften und Gerichte müssten deshalb personell so ausgestattet werden, dass entsprechende Verfahren möglichst schnell abgeschlossen werden können.
Der geplante stärkere Schutz soll sich außerdem nicht nur auf klassische Einsatzkräfte beschränken. Nach Angaben der DPolG sieht der Gesetzentwurf auch einen besseren strafrechtlichen Schutz weiterer Berufsgruppen vor – darunter Ärzte und medizinisches Personal, Zugbegleiter sowie Beschäftigte bestimmter für das Gemeinwesen wichtiger Unternehmen.
Für die Polizeigewerkschaft ist deshalb entscheidend, was nach einer Gesetzesverschärfung tatsächlich im Alltag passiert. Härtere Strafrahmen seien zwar ein wichtiges Signal, erklärt Gensheimer. Entscheidend sei aber, dass Verfahren schnell abgeschlossen und die bestehenden Möglichkeiten anschließend auch praktisch wirksam werden. JETZT den neuen Blaulichtreport Saarland WhatsApp-Kanal abonnieren und IMMER DIREKT auf dem Laufenden bleiben (hier klicken)



