Anwalt im Fall Simon B.: Jugendstrafrecht statt Mordanklage?
Völklingen – Der Fall um den 18-jährigen Deutschtürken, der im Verdacht steht, in Völklingen den Polizeibeamten Simon B. im Dienst erschossen zu haben, beschäftigt weiterhin die Ermittler und die Öffentlichkeit. Während die Staatsanwaltschaft derzeit von einem möglichen Morddelikt ausgeht, sieht die Verteidigung den weiteren Prozessverlauf differenzierter.
Anwalt Michael Rehberger, der den jungen Mann vertritt, geht davon aus, dass vor Gericht eher Jugendstrafrecht angewendet werden könnte. „Nur weil er mehrfach geschossen haben soll, bedeutet das nicht, dass er dadurch ein Mörder wird“, betonte er im Gespräch mit der Saarbrücker Zeitung. Damit widerspricht er einer vorschnellen Einordnung der Tat als Mord.
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hingegen prüft nach eigenen Angaben verschiedene Mordmerkmale und hat bislang einen sogenannten Verdeckungsmord in den Vordergrund gestellt. Ob diese rechtliche Bewertung Bestand haben wird, ist noch offen und wird im weiteren Verlauf der Ermittlungen zu klären sein.
Rehberger wiederum weist darauf hin, dass mehrere juristische Kriterien genau unterschieden werden müssten. Mordmerkmale wie Heimtücke, niedrige Beweggründe oder Grausamkeit seien zwar im Gesetz definiert, müssten im Einzelfall aber zweifelsfrei nachgewiesen werden. Aus seiner Sicht sei dies derzeit keineswegs eindeutig.
Damit zeichnet sich bereits jetzt ab: Der Fall wird nicht nur wegen seiner Tragik, sondern auch wegen der rechtlichen Fragen großes öffentliches Interesse hervorrufen. Während sich der Gesundheitszustand des 18-Jährigen stabilisiert, dürfte die Diskussion um die strafrechtliche Einordnung des Geschehens in den kommenden Wochen noch an Schärfe gewinnen. JETZT den neuen Blaulichtreport Saarland WhatsApp-Kanal abonnieren und IMMER DIREKT auf dem Laufenden bleiben (hier klicken)



