Saar-Landtag fordert Schutz der sexuellen Identität im Grundgesetz

Saarbrücken – Der saarländische Landtag hat sich mit breiter Mehrheit für die Aufnahme des Merkmals „sexuelle Identität“ in Artikel 3 des Grundgesetzes ausgesprochen. Dem entsprechenden Antrag stimmten SPD und CDU gemeinsam zu, während die AfD dagegen votierte.

Der LSVD+ Verband Queere Vielfalt Saarland begrüßt den Beschluss und sieht darin ein deutliches Signal für einen stärkeren verfassungsrechtlichen Schutz vor Diskriminierung. Nach Auffassung des Verbandes zeigt das gemeinsame Votum von SPD und CDU, dass der Schutz queerer Menschen über Parteigrenzen hinweg getragen werde.

Nun müsse diesem Signal auch auf Bundesebene Taten folgen. Der LSVD+ verweist darauf, dass ein entsprechender Gesetzentwurf bereits seit Herbst 2025 im Bundestag vorliegt, dort jedoch bislang nicht weiter beraten wurde. Rückenwind erhielt die Forderung zuletzt auch durch den Christopher Street Day SaarLorLux Ende Mai in Saarbrücken. Nach Angaben der Veranstalter gingen rund 12.000 Menschen für die Aufnahme der sexuellen Identität in das Grundgesetz auf die Straße.

Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) hatte sich bei der Veranstaltung ebenfalls für eine entsprechende Verfassungsänderung ausgesprochen und angekündigt, sich für die erforderliche Mehrheit im Bundestag einzusetzen. Der LSVD+ fordert nun insbesondere die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf, den bereits eingebrachten Gesetzentwurf zu unterstützen.

Eine Änderung des Grundgesetzes erfordert eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Nach Ansicht des Verbandes würde die Verankerung der sexuellen Identität in Artikel 3 einen dauerhaften verfassungsrechtlichen Schutz vor Diskriminierung schaffen, der unabhängig von wechselnden politischen Mehrheiten Bestand hätte. JETZT den neuen Blaulichtreport Saarland WhatsApp-Kanal abonnieren und IMMER DIREKT auf dem Laufenden bleiben (hier klicken)

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