Immer wieder Saarbahn-Streik – für Fahrgäste gibt es trotzdem kein Geld zurück
Saarbrücken – Seit Wochen sorgen die Streiks der GDL bei der Saarbahn für Ausfälle und erhebliche Einschränkungen. Besonders ärgerlich ist die Situation für Menschen mit Monatsabo oder Deutschlandticket: Sie bezahlen ihre Fahrkarte weiterhin vollständig, obwohl sie das reguläre Angebot teilweise nicht nutzen können.
Eine Erstattung für ausgefallene Verbindungen zu bekommen, ist jedoch in vielen Fällen kaum möglich. Entscheidend ist ausgerechnet, auf welchem Abschnitt der Strecke die Probleme auftreten. Der Grund liegt in einer Besonderheit des Saarbahn-Netzes. Die Linie fährt nämlich nicht durchgehend auf derselben Art von Infrastruktur.
Zwischen Lebach und Etzenhofen nutzt sie Eisenbahngleise, anschließend bis zum Römerkastell das eigentliche Saarbahn-Netz. Von Brebach bis Hanweiler geht es wieder über Eisenbahngleise, während der Abschnitt weiter nach Saargemünd zum französischen SNCF-Netz gehört. Diese Aufteilung ist für Fahrgäste nicht nur eine technische Besonderheit, sondern kann darüber entscheiden, welche Fahrgastrechte überhaupt greifen.
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale des Saarlandes kommen Entschädigungen insbesondere dort in Betracht, wo die Fahrt auf dem Eisenbahnnetz stattfindet und die entsprechenden Fahrgastrechte Anwendung finden. Doch selbst dann sind die möglichen Beträge gering. Bei einer Zeitfahrkarte wie dem Deutschlandticket kann bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten grundsätzlich ein Betrag von 1,50 Euro anfallen. Ausgezahlt wird allerdings erst, wenn insgesamt mindestens vier Euro zusammenkommen. Betroffene müssten daher mehrere entsprechende Verspätungsfälle sammeln und geltend machen.
Noch schwieriger wird eine Entschädigung, wenn die Saarbahn trotz Streiks ein Ersatzangebot bereitstellt. Solange ein Schienenersatzverkehr oder ein anderes Ersatzkonzept funktioniert und dadurch keine Verspätung von mehr als einer Stunde entsteht, sieht die Verbraucherzentrale keinen entsprechenden Erstattungsanspruch.
Die Saarbahn selbst vertritt ohnehin die Auffassung, dass für ihr Angebot grundsätzlich keine Entschädigung nach den einschlägigen Eisenbahnregelungen verlangt werden könne. Das Unternehmen verweist darauf, dass ein großer Teil des Betriebs rechtlich dem Straßenbahnbereich zuzuordnen sei.
Eine schnelle Beilegung des Tarifstreits zeichnet sich unterdessen nicht ab. Nach Angaben des Unternehmens wird nicht mehr mit einer Einigung mit der GDL gerechnet. Stattdessen setzt die Saarbahn offenbar darauf, dass weitere Beschäftigte aufgrund des Tarifeinheitsgesetzes künftig unter den Verdi-Tarifvertrag fallen.
Für Abonnenten bleibt es also ein bitterer Fakt: Auch wenn ihre reguläre Saarbahn über längere Zeit immer wieder ausfällt, führt das nicht automatisch dazu, dass sie einen Teil ihres bereits bezahlten Ticketpreises zurückerhalten.
Unterdessen müssen sich Saarbahn-Fahrgäste auch am heutigen Mittwoch müssen erneut auf erhebliche Einschränkungen einstellen. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat zum mittlerweile 34. Streik aufgerufen. Seit 3 Uhr am Morgen stehen die Züge nach Angaben der Gewerkschaft still, der Ausstand soll mindestens 24 Stunden dauern. Der eingerichtete Schienenersatzverkehr bleibt unabhängig vom Streik bestehen und soll die Ausfälle zumindest teilweise auffangen. JETZT den neuen Blaulichtreport Saarland WhatsApp-Kanal abonnieren und IMMER DIREKT auf dem Laufenden bleiben (hier klicken)



