Werbung

Freispruch für Bahn-Messerstecher von Saarbrücken

Saarbrücken – Ein brutaler Angriff in einer Regionalbahn bei Saarbrücken endete mit einem Freispruch für den Täter – jedoch unter besonderen Bedingungen. Ein 32-jähriger Mann, der einen 21-jährigen Fahrgast durch Messerstiche in den Hals lebensgefährlich verletzt hatte, wurde vom Landgericht Saarbrücken wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Statt einer Haftstrafe ordnete das Gericht die Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Einrichtung an. Die Richter sahen keinen versuchten Mord, sondern lediglich versuchten Totschlag.

Der Vorfall ereignete sich am 11. Juni, kurz vor dem Hauptbahnhof Saarbrücken. Der junge Mann, der Kopfhörer trug und auf sein Handy schaute, wurde ohne Vorwarnung attackiert. Der Angriff hinterließ nicht nur körperliche, sondern auch psychische Spuren: Der 21-Jährige war wochenlang arbeitsunfähig und leidet bis heute unter Schlafstörungen. Eine auffällige Narbe erinnert ihn täglich an die Tat. Während des Prozesses entschuldigte sich der Angeklagte bei seinem Opfer und zeigte Reue, indem er erklärte, dass seine verzweifelte Lebenssituation ihn zu der Tat getrieben habe.

Laut den Gutachten befand sich der Täter in einem akuten Wahnzustand, ausgelöst durch eine psychiatrische Erkrankung. Die Psychiaterin erklärte, dass der Mann unter Schizophrenie leide und sich zum Tatzeitpunkt verfolgt fühlte. Er habe Stimmen gehört, die ihn in einen Zustand der Bedrohung versetzten. Bereits während des Prozesses wurde er medikamentös behandelt, um seine psychische Verfassung zu stabilisieren.

Die Richter begründeten die Entscheidung mit der Gefahr, die vom Täter ausgehe. In seinem Zustand könne jeder zufällige Passant zum Opfer werden. Die Dauer seiner Unterbringung in der psychiatrischen Klinik wird von den zuständigen Behörden regelmäßig überprüft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Staatsanwaltschaft oder Verteidigung Berufung einlegen werden, bleibt abzuwarten. JETZT den neuen Blaulichtreport Saarland WhatsApp-Kanal abonnieren und IMMER DIREKT auf dem Laufenden bleiben (hier klicken)

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblock erkannt

Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie Ihren Werbeblocker deaktivieren