Zoll fühlt dem Gaststättengewerbe auf den Zahn
Saarbrücken. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Saarbrücken überprüfte am 18.und 19. Juni schwerpunktmäßig Hotels und Gaststätten. Ziel der Maßnahme war die Bekämpfung der Schwarzarbeit. Die Zöllnerinnen und Zöllner kontrollierten deshalb, ob der Mindestlohn gezahlt, die Stundenaufzeichnungen geführt und die Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß entrichtet wurden.
Insgesamt waren an diesen zwei Tagen 68 Beamte im Einsatz, die 120 Unternehmen überprüft und fast 500 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt haben. Im Rahmen der Kontrollen wurden insgesamt 170 Verstöße festgestellt, zum Beispiel:
– 27 x Nichtzahlung des Mindestlohns
– 38 x Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266 a StGB)
– 43 x Leistungsmissbrauch
– 30 x Verstoß gegen die Sofortmeldepflicht der Arbeitsaufnahme
– 10 x fehlende Arbeitsgenehmigungen
Darüber hinaus wurde auch mehrfach festgestellt, dass die Stundenaufzeichnungen nicht bzw. nicht vollständig geführt wurden und dass der Personalausweis nicht ordnungsgemäß mitgeführt wurde. Unterstützt wurden die Kontrollen von der Steuerfahndung, der Ausländerbehörde und den Jobcentern. Die Auswertung der Prüfungen dauert noch an. In mehreren Fällen schließt sich eine Geschäftsunterlagenprüfung an. Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse ergänzen die bisherigen Informationen der Personenbefragungen.
Der Zoll überprüfte an diesen beiden Tagen bundesweit das Hotel- und Gaststättengewerbe. Im Blickpunkt standen speisen- und getränkegeprägte Gastronomiebetriebe.
Foto: ZOLL
[accordions ][accordion title=“Hinweis“ load=“hide“]Dies ist eine redaktionell unbearbeitete Mitteilung des Zolls.[/accordion][/accordions]