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Nötigung im Straßenverkehr durch grobes Fehlverhalten beim Überholen

Am 28.04.2017, gegen 11:40 h, ereignete sich auf der B 423 zwischen Einöd und Webenheim in Fahrtrichtung Webenheim eine Straßenverkehrsgefährdung durch einen dort bei unklarer Verkehrslage überholenden Subaru Forester (Geländewagen) mit Homburger Kreiskennzeichen.

Der Überholende musste seinen Überholvorgang aufgrund eines entgegenkommenden LKW abbrechen und gefährdete beim Wiedereinscheren einen PKW Fahrer, der nur aufgrund einer starken Bremsung eine Kollision vermeiden konnte.

Es werden Zeugen des Vorfalles gesucht. PI Blieskastel Tel. 06842927-0

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