An Überherrner Grenze: Auto rast auf Polizist zu – Schüsse fallen!
Ein Vorfall in Überherrn im Landkreis Saarlouis beschäftigt derzeit die Justiz in zwei Ländern. Eigentlich sollte es eine normale Grenzkontrolle sein. Wie Melanie Mohrbach, einer Sprecherin des Landespolizeipräsidiums, der SZ gegenüber mitteilte plante die Bundespolizei eine Kontrolle, wie sie regelmäßig an der Grenze durchgeführt wird. Währenddessen näherte sich ein Auto aus Lothringen und geriet auf saarländischer Seite ins Visier der Ermittler.
Der Vorfall ereignete sich bereits am Dienstag, dem 16. Mai, gegen 18 Uhr. Jedoch wich der Fahrer dabei zunächst aus, um nicht kontrolliert zu werden. Er drehte sein Auto um und beschleunigte sofort. Dabei fuhr er mit seinem Renault Mégane auf einen Beamten zu. Der Bundespolizist rettete sich, indem er dem entgegenkommenden Fahrzeug auswich. Der Unbekannte fuhr weiter, und ein Fahnder zielte mit seiner Pistole auf einen der hinteren Reifen, um ihn vor der Grenze zu stoppen. Dennoch setzte der Fahrer seine Flucht fort und gelangte auf die französische Seite, wo er verschwand. Der Polizist blieb unverletzt, und es ist unklar, ob der Renault getroffen wurde.
Die Landespolizei übernahm die Ermittlungen, bei denen es unter anderem um den Vorwurf der versuchten gefährlichen Körperverletzung und Nötigung gegen Unbekannt geht. Es sind bisher keine Informationen über erste Ermittlungsergebnisse auf französischer Seite bekannt.
Die Bundespolizei verfolgte den Flüchtenden nicht ins benachbarte Frankreich, obwohl dies rein rechtlich möglich gewesen wäre. Gemäß einer Vereinbarung unter den Staaten der Europäischen Union (EU) dürfen die Polizeikräfte des jeweils benachbarten Staates über die Landesgrenze hinweg einem Straftäter folgen, um ihn festzunehmen. Dies wird als „Nacheile“ bezeichnet. Gleichzeitig informieren sie die Kollegen des anderen Landes über den Einsatz, um die Verfolgung schnellstmöglich zu übernehmen.
Die Ermittler des anderen Landes dürfen nur so lange weiterverfolgen, wie sie Sichtkontakt haben oder bis die ursprünglich zuständige Polizei vor Ort ist, um die Verfolgung zu übernehmen. Warum die Bundespolizisten in diesem Fall nicht verfolgten, konnten weder Imgenberg von der Saarbrücker Bundespolizei noch Mohrbach von der saarländischen Polizei beantworten. Gleichzeitig wird nun auch von Amts wegen gegen den Einsatz der Dienstwaffe ermittelt, um zu klären, ob der Schuss angemessen war. Laut der saarländischen Polizei handelt es sich dabei um einen Routinevorgang.