Justiz-Irrsinn Saarland: Leergutdieb hinter Gittern – Sexualstraftäter frei

Dagstuhl – Das saarländische Justizsystem gerät immer wieder ins Kreuzfeuer der Kritik. Nicht zuletzt durch aktuelle Vorfälle, die einen staunen lassen und die Frage aufwerfen: Wo sind die Prioritäten? Ein aktueller Fall aus Saarbrücken verdeutlicht dies in erschreckender Weise.

Ein 35-jähriger Mann, der derzeit ohne festen Wohnsitz ist, wurde kürzlich in der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken inhaftiert. Sein Vergehen? Er wurde dabei erwischt, wie er Leergut aus einem bereits geschlossenen Einkaufsmarkt in Dagstuhl stahl. Eine aufmerksame Bürgerin sah, wie der Mann über die Mauer des Ladens kletterte und im Anschluss Leergutkästen heraus beförderte. Dank ihrem raschen Anruf konnte die Polizei den Mann noch am Tatort festnehmen. Der folgende Tag brachte für den Dieb eine noch größere Überraschung, als er vom Bereitschaftsrichter in Untersuchungshaft geschickt wurde – und das bis zur Hauptverhandlung.

Während der Leergutdieb hinter Gittern sitzt, treten andere, die schwerwiegendere Straftaten begangen haben, ihre Freiheit an. Es gibt Fälle, in denen verurteilte Sexualstraftäter, nach Absitzen ihrer Haftstrafe oder sogar vorzeitig, wieder auf freien Fuß kommen. So kürzlich geschehen im Falle der in Neunkirchen sexuell missbrauchten und danach ermordeten Gabriele M. Der 61-jährige mutmaßliche Mörder, Thomas F. aus Illingen, hätte theoretisch immer noch in Haft sein müssen. Er befand sich bis zum Frühjahr 2020 in Sicherungsverwahrung. Ein psychologisches Gutachten attestierte ihm jedoch eine günstige Zukunftsprognose. Angesichts der Annahme, dass von ihm keine Bedrohung mehr ausgeht, wurde er unter Bewährungsauflagen entlassen. Alleine dieser Vergleich stellt das Vertrauen in das Justizsystem in Frage und sorgt für Unverständnis und Wut in der Bevölkerung.

Dieser Fall zeigt erneut, dass die Rechtsprechung und ihre Prioritätensetzung in Deutschland kontrovers und oft schwer nachvollziehbar ist. Während ein Mann für den Diebstahl von einigen Euro Leergut in Haft kommt, werden gefährliche Straftäter, die eine direkte Gefahr für die Gesellschaft darstellen, freigelassen. Wichtig: Der Leedgutdieb muss bestraft werden, das ist selbstredend! Aber die Verhältnismäßigkeit wirft Fragen aus. Es ist dringend geboten, dass das Justizsystem diese Widersprüche angeht und Lösungen findet, die das Vertrauen der Öffentlichkeit wiederherstellen.

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