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Neue Regelung: Saarland sagt Nein zu Nazi-Nummernschilder

Saarbrücken – Im Saarland ist eine neue Regelung für die Vergabe von Kfz-Kennzeichen mit nationalsozialistischen Bezügen in Kraft getreten. Die Zulassungsbehörden sind ab sofort angewiesen, bestimmte Zeichenkombinationen wie „AH 18“, „AH 88“, „HH 18“ und „HH 88“ nicht mehr zu vergeben. In den Zulassungsbezirken Saarbrücken, Völklingen und Neunkirchen sind zudem Kombinationen wie „AH 8888“ und „HH 8888“ verboten. Diese Ergänzung soll sicherstellen, dass keine Kennzeichen vergeben werden, die eine mögliche Verbindung zu rechtsextremistischen Symbolen darstellen.

Bereits seit 1957 gibt es eine bundesweite Regelung, die die Vergabe von Kennzeichen mit den Buchstabenkombinationen „KZ“, „SA“ und „SS“ untersagt. Diese Entscheidung geht auf das Verkehrsblatt aus dem Jahr 1957 zurück und gilt bis heute in ganz Deutschland. Mit der neuen saarländischen Anweisung wird nun ein weiterer Schritt in Richtung Vereinheitlichung der Regelungen getroffen, um solche problematischen Zeichenkombinationen zu verhindern.

Kennzeichen, die bereits vor dieser neuen Anweisung zugeteilt wurden, bleiben jedoch unberührt. Fahrzeughalter, die solche Kombinationen bereits besitzen, müssen keine Änderungen vornehmen. Die Zulassungsbehörden haben zudem weiterhin die Möglichkeit, Einzelfallprüfungen vorzunehmen, falls Bedenken bestehen.

Mit dieser neuen Regelung soll das bundesweite Vorgehen gegen potenziell problematische Kennzeichen weiter vereinheitlicht und verstärkt werden. Ziel ist es, klare und verbindliche Regeln zu schaffen, die solche Zeichenkombinationen in allen Bundesländern verhindern. JETZT den neuen Blaulichtreport Saarland WhatsApp-Kanal abonnieren und IMMER DIREKT auf dem Laufenden bleiben (hier klicken)

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