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Sie haben einfach kein Gewissen: Statue von Grab in Bliesen geklaut

St. Wendel – In der vergangenen Woche kam es auf dem Friedhof in Bliesen zu einem Diebstahl, bei dem eine etwa 30 cm hohe Engel-Statue aus Zinn von einem Grab entwendet wurde. Der Neu- bzw. Anschaffungswert der Statue wurde auf etwa 400 Euro geschätzt. Die Tat soll im Zeitraum zwischen Samstag, den 18. Januar 2025 und Samstag, den 25. Januar 2025 verübt worden sein.

Die Polizei St. Wendel hat Ermittlungen aufgenommen und bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Zeugen, die Hinweise zu den Tätern oder zur Tatzeit geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 06851/898-0 oder per E-Mail an pi-st-wendel@polizei.slpol.de zu melden.

Der Diebstahl von Gegenständen von Friedhöfen ist eine Straftat, die in Deutschland als Diebstahl gemäß § 242 des Strafgesetzbuches (StGB) geahndet wird. Im Falle eines Diebstahls drohen dem Täter Strafen, die je nach Schwere des Falls variieren können. In der Regel wird bei Diebstahl eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt.

Besonders bei Diebstählen von Gegenständen mit ideellem Wert, wie es bei Grabsteinen oder -figuren der Fall sein kann, ist der Diebstahl als besonders verwerflich anzusehen, da hier auch die Gefühle der Angehörigen verletzt werden. Sollte der Diebstahl unter erschwerenden Umständen, wie etwa der Zerstörung von Eigentum oder einer schweren Beeinträchtigung des öffentlichen Friedhofsbetriebs, begangen worden sein, könnte auch eine höhere Strafe verhängt werden. JETZT den neuen Blaulichtreport Saarland WhatsApp-Kanal abonnieren und IMMER DIREKT auf dem Laufenden bleiben (hier klicken)

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