
Abstandskontrolle – was Autofahrer wissen sollten
Die Nichteinhaltung des Mindestabstands auf Autobahnen, aber auch innerhalb von Ortschaften ist eine der häufigsten Unfallursachen. Schnell kann es zu Auffahrunfällen kommen, da die Fahrer bei Nichteinhaltung des Mindestabstands nicht rechtzeitig bremsen können und der Bremsweg zu lang ist. Auf deutschen Straßen erfolgen daher regelmäßige Abstandskontrollen. Bei Nichteinhaltung des Mindestabstands drohen Bußgelder und mitunter auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote.
Zu geringer Abstand und die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit
Um bei einer Notbremsung eine Kollision mit dem vorausfahrenden Fahrzeug zu verhindern, ist ein ausreichender Abstand zwischen den Fahrzeugen wichtig. Nicht alle Verkehrsteilnehmer halten diesen Sicherheitsabstand ein. Bei Überholmanövern auf Autobahnen und Landstraßen ist häufig zu beobachten, dass sich ein Fahrzeug in den Sicherheitsabstand zwischen zwei Fahrzeugen hineindrängt. Fahrer, die den Sicherheitsabstand nicht einhalten und dabei sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährden, müssen für ihr Vergehen sensibilisiert werden. Daher erfolgen regelmäßig Abstandkontrollen. Die Fahrer werden bei Verstößen sanktioniert.
Kommt es zu einem Unfall aufgrund der Nichteinhaltung des Mindestabstands, können oft auch die nachfolgenden Fahrer oft nicht mehr rechtzeitig bremsen. In Unfälle durch einen zu geringen Abstand sind daher oft mehr als zwei Fahrzeuge verwickelt.

Wie groß muss der Sicherheitsabstand sein?
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist festgelegt, dass Kraftfahrer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten müssen. Dieser Abstand muss so groß sein, dass der Fahrer auch dann hinter dem vorausfahrenden Fahrzeug halten kann, wenn gebremst wird. Die StVO gibt nicht vor, wie viele Meter der Sicherheitsabstand betragen soll. Als Faustregel gilt, dass der Sicherheitsabstand die Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit beträgt.
Für schwere Fahrzeuge ist ein größerer Sicherheitsabstand notwendig. Hat ein Lkw ein Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen, wird bei der Abstandskontrolle geprüft, ob bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h ein Sicherheitsabstand von mindestens 50 Metern eingehalten wird.
Wie funktioniert die Abstandskontrolle?
Die Behörden wenden in Deutschland zur Abstandskontrolle vorwiegend die Brückenabstandsmessung durch ein Videokontrollsystem oder Videoabstandsmessung und die Abstandsmessung durch ein Video-Nachfahrsystem an. Bei der Kontrolle des Sicherheitsabstands wird immer auch die Geschwindigkeit gemessen, da der Sicherheitsabstand sich an der gefahrenen Geschwindigkeit orientiert.
Die Methoden bei der Brückenabstandsmessung
Ein Videokontrollsystem (VKS) muss auf einer Brücke mit einer Höhe von mindestens drei Metern installiert werden. Es erfordert freie Sicht über mindestens 300 Meter. Das System filmt das Geschehen, ermittelt die Geschwindigkeiten und gleicht sie mit einem vorher festgelegten virtuellen Messfeld auf der Spur ab. Das VKS kann Abstände automatisch erfassen. Bei einem registrierten Abstandsverstoß wird das Kennzeichen des betreffenden Fahrzeugs vom Kontrollsystem gespeichert. Zusätzlich wird ein Blitzer ausgelöst.
Die Videoabstandsmessung auf Brücken (VAMA) funktioniert ähnlich wie das Videokontrollsystem. Um ein Messfeld zu schaffen, werden Messpunkte auf der Fahrbahn markiert. Die Messstrecke beträgt ca. 700 Meter. Das VAMA arbeitet mit einer Stoppuhr, an die es gekoppelt ist. Die Beamten lösen manuell einen Blitzer aus, wenn der gehaltene Abstand eines Fahrzeugs zu niedrig erscheint.
Bei der Abstandsmessung von Brücken werden zumeist Toleranzwerte für Geschwindigkeitsmessungen zugrunde gelegt, um mögliche Ungenauigkeiten auszugleichen. Bei einer gemessenen Geschwindigkeit bis zu 100 km/h betragen diese Toleranzwerte 3 km/h. Bei höheren Geschwindigkeiten liegen die Toleranzwerte bei 3 Prozent der gefahrenen Geschwindigkeit. Bei der Messung mit VKS wird vom Fahrtweg ein weiterer Sicherheitsabschlag von 15 Prozent abgezogen, der in 0,8 Sekunden zurückgelegt wurde.
Abstandskontrolle durch Nachfahren
Die Abstandskontrolle durch Nachfahren erfolgt manuell. Zivile Kräfte der Polizei fahren einem Fahrzeug mit gleichbleibendem Abstand hinterher. Sie nehmen eine Geschwindigkeitsmessung vor. Die Abstandsmessung ist anhand der Fahrbahnmarkierungen möglich.
Die sogenannten ProVida-Fahrzeuge für die Abstandsmessung durch Nachfahren sind mit einer Technik zur Abstands- und Geschwindigkeitsmessung ausgestattet. Eine Videoaufnahme wird erstellt, um die Abstände zwischen den Fahrzeugen zu ermitteln. Nur die Toleranzen zur Geschwindigkeit werden abgezogen.
Tipp: Polizisten können den Abstand zwischen zwei Fahrzeugen auch schätzen. Dabei handelt es sich nicht um ein standardisiertes Messverfahren. Der Abstandsverstoß darf geahndet werden. Allerdings besteht eine sehr hohe Toleranzgrenze. Ein Einspruch gegen einen daraus resultierenden Bußgeldbescheid kann sinnvoll sein.
Sanktionen bei Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands
Die Sanktionen bei Abstandsverstößen fallen umso höher aus, je höher die Geschwindigkeit und je geringer der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ist.
Bei Abstandsverstößen drohen die folgenden Sanktionen:
- Geschwindigkeit unter 80 km/h: 53,50 Euro
- Geschwindigkeit unter 80 km/h mit Gefährdung: 58,50 Euro
- Geschwindigkeit unter 80 km/h mit Sachbeschädigung: 63,50 Euro
- Abstand von mehr als 5/10 des halben Tachowertes und mehr als 80 km/h: 103,50 Euro, ein Punkt in Flensburg
- Abstand von weniger als 4/10 des halben Tachowertes und mehr als 80 km/h: 128,50 Euro, ein Punkt in Flensburg
- Abstand von weniger als 3/10 des halben Tachowertes und mehr als 80 km/h: 188,50 Euro, ein Punkt in Flensburg
- Abstand von weniger als 2/210 des halben Tachowertes und mehr als 80 km/h: 268,50 Euro, 1 Punkt in Flensburg
- Abstand von weniger als 1/10 des halben Tachowertes und mehr als 80 km/h: 348,50 Euro, 1 Punkt in Flensburg
Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h und entsprechenden Abstandsverstößen können auch Fahrverbote von ein bis drei Monaten zusätzlich zu den Geldstrafen und Punkten verhängt werden.