Blindflug durch Nebel: Wann die E-Zigarette am Steuer zum Bußgeld-Risiko wird
Immer mehr Autofahrer greifen während der Fahrt zur E-Zigarette. Doch was viele nicht wissen: Wer sein Auto in eine Dampfsauna verwandelt oder sich durch die Bedienung ablenken lässt, riskiert nicht nur schwere Unfälle, sondern auch empfindliche Bußgelder und den Verlust des Versicherungsschutzes.
Die trügerische Sicherheit der kleinen Systeme
Die E-Zigarette hat in den letzten Jahren einen massiven Boom erlebt und ist längst im fahrbaren Untersatz angekommen. Während früher oft klobige Geräte das Hantieren am Steuer erschwerten, sorgen heute kompakte Systeme für eine vermeintlich sichere Nutzung. Besonders beliebt sind unkomplizierte Lösungen, bei denen man nicht mehr mit offenen Flüssigkeiten hantieren muss. Wer beispielsweise Elfa Pods nutzt, tauscht lediglich die vorbefüllte Kartusche aus, statt Liquid nachzutröpfeln. Doch genau diese Einfachheit verleitet zu Leichtsinn: Der schnelle Wechsel der Kartusche oder das Suchen nach einer neuen Geschmacksrichtung im Handschuhfach geschieht oft bei voller Fahrt. Verkehrsexperten warnen: Auch dieser „kleine Handgriff“ bedeutet mehrere Sekunden Blindflug, in denen der Fahrer nicht auf das Verkehrsgeschehen achtet.
§ 1 und § 23 StVO: Die rechtliche Falle
Grundsätzlich gilt: Das Dampfen am Steuer ist in Deutschland per se nicht verboten. Es gibt kein explizites Gesetz, das den Griff zur E-Zigarette untersagt – anders als beim Handy am Steuer, dessen Nutzung in § 23 Abs. 1a StVO klar geregelt ist. Doch Autofahrer sollten sich nicht in falscher Sicherheit wiegen. Denn wer dampft, bewegt sich schnell in einer rechtlichen Grauzone, die bei einer Polizeikontrolle oder einem Unfall teuer werden kann.
Hier greift Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dieser besagt, dass der Fahrzeugführer dafür sorgen muss, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Vernebelt sich ein Fahrer durch exzessives Dampfen selbst die Frontscheibe, ist die Sicht nicht mehr gewährleistet. Polizisten berichten immer wieder von Fahrzeugen, die wie „rollende Nebelmaschinen“ über die Autobahn A1 oder A8 fahren. Fällt ein solches Fahrzeug einer Streife auf, kann die Weiterfahrt untersagt und ein Verwarnungsgeld fällig werden.
Viel gravierender ist jedoch Paragraph 1 der StVO: Die Grundregel der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme. Wer durch eine Dampfwolke einen Radfahrer übersieht oder das Bremslicht des Vordermanns zu spät erkennt, handelt grob fahrlässig.
Die Gefahr der „Milchglasscheibe“
Das Problem beim Dampfen im Auto ist physikalischer Natur. Der Dampf besteht aus Propylenglykol und pflanzlichem Glycerin. Diese Stoffe binden Feuchtigkeit und setzen sich, anders als Tabakrauch, als schmieriger Film auf den kalten Fensterscheiben ab. Gerade in den kühleren Monaten oder bei Nachtfahrten führt das in Kombination mit dem Scheinwerferlicht des Gegenverkehrs zu einem gefährlichen Blendeffekt. Die Scheibe wirkt wie Milchglas. Selbst wenn der Dampf verzogen ist, bleibt oft dieser schmierige Film zurück, der die Sicht dauerhaft beeinträchtigt, bis die Scheibe gründlich gereinigt wird.
Ablenkung: Wenn das Gerät in den Fußraum fällt
Neben der Sichtbehinderung lauert eine weitere Gefahr: die mechanische Ablenkung. Während eine Zigarette meist intuitiv gehalten wird, sind E-Zigaretten oft schwerer und komplexer.
- Nachfüllen während der Fahrt: Das Hantieren mit Liquid-Fläschchen am Steuer ist ein absolutes No-Go, kommt aber immer wieder vor. Wer bei 100 km/h nur drei Sekunden auf den Verdampfer statt auf die Straße schaut, legt fast 84 Meter im Blindflug zurück.
- Herunterfallen: Rutscht das oft glatte Metallgehäuse der E-Zigarette aus der Hand, ist der Schreck groß. Fällt das Gerät in den Fußraum, droht es, sich unter dem Brems- oder Kupplungspedal zu verklemmen. In einer Gefahrensituation lässt sich das Pedal dann nicht mehr durchtreten – ein Unfall ist unvermeidbar.
Versicherungsschutz: Grobe Fahrlässigkeit droht
Kommt es zu einem Unfall, weil der Fahrer durch Dampf abgelenkt war oder nichts gesehen hat, wird es nicht nur für die Gesundheit, sondern auch finanziell gefährlich. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt zwar den Schaden des Unfallgegners, kann den Verursacher aber bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit in Regress nehmen.
Noch härter trifft es Kasko-Versicherte: Die Vollkasko kann die Zahlung für den Schaden am eigenen Auto komplett verweigern oder drastisch kürzen, wenn nachgewiesen wird, dass der Unfall durch die „Nebelwand“ im Auto verursacht wurde. Gerichte haben in ähnlichen Fällen, z.B. bei brennender Zigarettenglut im Schoß, oft gegen den Autofahrer entschieden.
Sicher ans Ziel: Die wichtigsten Regeln für Dampfer
Wer auf langen Fahrten durch das Saarland nicht gänzlich auf das Dampfen verzichten möchte, sollte im Sinne der allgemeinen Sicherheit folgende Grundregeln beachten:
- Lüftung: Öffnen Sie das Fenster einen Spalt breit, damit der Dampf sofort abziehen kann. Die Klimaanlage allein schafft das bei großen Wolken oft nicht schnell genug.
- Maßhalten: Nutzen Sie Geräte, die weniger Dampf produzieren, statt das Auto mit leistungsstarken Sub-Ohm-Geräten zuzunebeln.
- Hände ans Steuer: Kein Nachfüllen, kein Akkuwechsel und keine Einstellungen am Gerät während der Fahrt. Die Bedienung lenkt massiv ab.
- Pause: Die sicherste Variante ist immer noch der Parkplatz. Nutzen Sie die Pause für ein paar tiefe Züge und steigen Sie danach mit klarer Sicht und voller Konzentration wieder ein.
Fazit: Fenster auf oder Pause machen
Die Sicherheit aller geht vor Genuss. Auch wenn der Gesetzgeber das Dampfen am Steuer noch nicht explizit wie das Handy verbietet, sollte der gesunde Menschenverstand Vorfahrt haben. Unterschätzen Sie nicht, wie schnell aus einer kleinen Dampfwolke im Innenraum eine undurchdringliche Nebelwand werden kann oder wie sehr schon der kurze Griff zum Gerät ablenkt.
Kein Nikotin-Kick ist es wert, das eigene Leben oder das anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel zu setzen. Planen Sie lieber eine kurze Rast auf einem Parkplatz ein – für klare Sicht, volle Konzentration und eine unfallfreie Ankunft.



