Plädoyers im Völklinger Polizistenmord – 13 Jahre Haftstrafe nach Jugendstrafrecht gefordert

Völklingen / Saarbrücken – Im Verfahren um die tödlichen Schüsse auf einen Polizeibeamten in Völklingen hat die Staatsanwaltschaft eine langjährige Freiheitsstrafe für den angeklagten 19-Jährigen beantragt. Nach ihrer Einschätzung soll der junge Mann nach Jugendstrafrecht zu 13 Jahren Haft verurteilt und zusätzlich in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden.

In der Begründung verwies die Anklage auf die besondere Schwere der Tat. Zwar wurde dem Angeklagten aufgrund einer diagnostizierten psychischen Erkrankung eine eingeschränkte Schuldfähigkeit attestiert, dennoch sieht die Staatsanwaltschaft mehrere Mordmerkmale als erfüllt an. Insbesondere die Art und Weise der Tatausführung wurde als besonders gravierend bewertet.

Auch die Nebenklage, die unter anderem Angehörige des getöteten Beamten vertritt, sprach sich für eine harte Strafe aus. Sie forderte die im Jugendstrafrecht maximal mögliche Freiheitsstrafe von 15 Jahren sowie ebenfalls die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Dabei wurde betont, dass die Tat bis heute schwerwiegende Folgen für Hinterbliebene und Zeugen habe.

Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte zuvor ausgeführt, dass der Angeklagte an einer schizophrenen Erkrankung leide und zum Tatzeitpunkt nur eingeschränkt schuldfähig gewesen sei. Das Gericht muss nun entscheiden, in welchem Umfang diese Einschätzung bei der Urteilsfindung berücksichtigt wird. Ein Urteil wird in den kommenden Tagen erwartet. JETZT den neuen Blaulichtreport Saarland WhatsApp-Kanal abonnieren und IMMER DIREKT auf dem Laufenden bleiben (hier klicken)

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