Zehn Jahre Haft für tödliche Attacke auf Zugbegleiter – Familie spricht von Fehlurteil

Zweibrücken/Homburg – Fünf Monate nach der tödlichen Attacke auf den Zugbegleiter Serkan Çalar ist am gestrigen Donnerstag vor dem Landgericht Zweibrücken das Urteil gefallen.

Der 26 Jahre alte Angeklagte Ioanni V. wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Für die Angehörigen des getöteten 36-Jährigen ist die Entscheidung eine schwere Enttäuschung. Aus Protest blieben sie der Urteilsverkündung fern und ließen über ihren Anwalt erklären, dass sie den Richterspruch für falsch halten.

Nach Überzeugung der Strafkammer handelte der Angeklagte bei der Attacke spontan und in einer emotional aufgeheizten Situation. Einen Vorsatz, den Zugbegleiter zu töten, sah das Gericht nicht als erwiesen an. Der Vorsitzende Richter Andreas Herzog erklärte in der Urteilsbegründung, der 26-Jährige habe nicht mit dem Tod seines Opfers gerechnet. Aus diesem Grund erfolgte keine Verurteilung wegen Mordes, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Die Nebenklage hatte dagegen einen Schuldspruch wegen Mordes gefordert. Serkan Çalar war Anfang Februar während einer Ticketkontrolle in einem Zug zwischen Homburg und Landstuhl angegriffen worden. Nach Angaben des Nebenklagevertreters Yalcin Tekinoglu wurde der Schaffner mit mindestens vier Schlägen zu Boden gebracht und dabei so schwer verletzt, dass er an den Folgen der Attacke starb. Dass das Gericht dennoch keinen Tötungsvorsatz annahm, stößt bei der Familie auf großes Unverständnis.

Unmittelbar nach der Urteilsverkündung kündigte die Nebenklage an, die Entscheidung vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen zu wollen. Tekinoglu bezeichnete den Richterspruch als Fehlurteil und als weiteren Schlag ins Gesicht der Angehörigen sowie all jener Menschen, die täglich im Dienst der Allgemeinheit arbeiten. Der Familie gehe es dabei nicht nur um die Höhe der Strafe. Sie erwarte von einem solchen Verfahren auch ein klares Signal gegen die zunehmende Gewalt gegenüber Beschäftigten im öffentlichen Nahverkehr.

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Neben der Nebenklage prüft auch die Verteidigung mögliche weitere rechtliche Schritte. Verteidiger Dimitrios Giannadakis erklärte nach der Verhandlung, man werde die schriftlichen Urteilsgründe sorgfältig auswerten und das weitere Vorgehen anschließend mit dem Mandanten abstimmen. JETZT den neuen Blaulichtreport Saarland WhatsApp-Kanal abonnieren und IMMER DIREKT auf dem Laufenden bleiben (hier klicken)

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