Öffentlichkeitsfahndung wegen EC-Kartenbetrug in Saarwellingen
Saarwellingen. Eine bislang unbekannte männliche Person steht im Verdacht, sich des Betruges gem. § 263 StGB strafbar gemacht zu haben, indem er am 25.01.2018, gegen 13:45 Uhr, den beiden Geschädigte im Anwesen in 66740 Saarlouis, vorspiegelte, ein Bankmitarbeiter zu sein, der die Bankkarte der Geschädigten und die dazugehörige Geheimnummer an sich nehmen müsse, woraufhin ihm diese ausgehändigt wurde.
Noch am gleichen Tag, gegen 13:56 Uhr, wurde bei der KSK Saarwellingen widerrechtlich 1.000,-Euro Bargeld an einem Geldautomaten vom Konto der Geschädigten abgehoben. Die Abhebung konnte durch die Raumüberwachungsanlage dokumentiert werden.
Dies ist eine redaktionell unbearbeitete Mitteilung der saarländischen Polizei.