Grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit

Am Donnerstag, 06.02.2020, zwischen 16:30 und 19:30 Uhr, fanden zum insgesamt 3. Mal im Herbst / Winter 2019 / 2020 grenzüberschreitende Kontrollen im Bereich des Dreiländerecks zwischen den Ländern Deutschland, Frankreich und Luxemburg statt.

An diesem Tage beteiligten sich daran insgesamt 26 Beamte der Gendarmerie Rettel / Thionville, der Polizei Remich / Grevenmacher, der Bundespolizei, der Polizeiinspektionen Saarburg und Merzig. Im Rahmen der monatlichen sogenannten „3 M Treffen“ (Anm: Regelmäßige Besprechungen der Polizeien im Bereich des Dreiländerecks) hatten sich die Vertreter der einzelnen o.g. Dienststellen gerade im Hinblick auf die Bekämpfung der Wohnungseinbruchsdiebstähle und im Hinblick auf die Kriminalität rund ums Kfz auf diese grenzüberschreitenden Kontrollen verständigt.

Die Einsatzleitung oblag hierbei jeweils der PI Merzig. Nach Einsatzbesprechung bei der Bundespolizei / Polizeiposten in Perl wurde in den frühen Abendstunden erstmalig auch der frz. Grenzort Sierck les Bains in die Kontrolle eingebunden, wobei die frz. Kollegen aus Rettel hier die Einsatzführung übernahmen. Weitere Kontrollstellen wurden auf deutscher Seite am Dreiländereck in Perl, am Grenzübergang Remich/Nennig und in der Bübinger Straße in Perl-Nennig eingerichtet. Ca. 250 Fahrzeuge wurden insgesamt kontrolliert, wobei es lediglich am Grenzübergang Remich dabei zu leichten Verzögerungen kam, die jedoch auch dem Moselhochwasser geschuldet waren. Die hierbei beabsichtigte präventive Wirkung ist mit Sicherheit eingetreten.

Nebenbei wurden diverse Verstöße der STVO festgestellt und geahndet. Weiterhin konnte die ein oder andere Trunkenheitsfahrt verhindert werden. Fazit: Diese grenzüberschreitenden Kontrollen, zu denen sich die Schengenstaaten im Rahmen der Freisener Gespräche und der Prümer Verträge geeinigt hatten, sollten ein fester Bestandteil der Polizeien der 3 Länder werden. Sie sollten weiterhin in die jährlichen Einsatzplanungen eingepflegt werden, wobei insbesondere die Monate Oktober bis Februar zu berücksichtigen wären.

Foto: Polizei – Dies ist eine redaktionell unbearbeitete Mitteilung der saarländischen Polizei.

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