
Freiheitstrafen gegen die Betreiber eines Bordells wegen Schwarzarbeit verhängt
Ein 59-Jähriger und eine 36-Jährige wurden vom Amtsgericht Saarbrücken wegen Schwarzarbeit zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren beziehungsweise einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.
114.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge, 20.000 Euro Lohnsteuer und 27.000 Euro Umsatzsteuer schleusten die Betreiber eines Bordells am Staat vorbei, indem sie Prostituierte und Tänzerinnen bei sich beschäftigten ohne die Abgaben (in der richtigen Höhe) zu entrichten.
Eine Zollkontrolle im Jahr 2016 begründete den Verdacht, dass die Prostituierten und Tänzerinnen nicht – wie angegeben – selbständig sind, sondern in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zu den Nachtclubbetreibern stehen.
Die Beweismittel aus den Durchsuchungen und die Zeugenbefragungen ergaben, dass keine Selbständigkeit vorlag: Die Prostituierten und Tänzerinnen trugen unter anderem kein unternehmerisches Risiko, die Arbeitszeiten wurden vorgegeben, die Gewinnbeteiligung legten die Nachtclubbetreiber fest und die Werbung lief ausschließlich über den Nachtclub.
Dadurch versuchten die Geschäftsführer ihre Betriebskosten bewusst zu Lasten des Sozialstaats zu minimieren.
Der 59-Jährige nahm es darüber hinaus auch bei seiner Spedition nicht so genau und hinterzog auch dort Abgaben und Beiträge in Höhe von 27.000 Euro. So zahlte er beispielsweise Löhne “schwarz” aus und umging die Lenk- und Ruhezeiten unter anderem durch manipulierte Fahrtenschreiber.
Die Tatzeit erstreckte sich vom 01.01.2013 bis zum 30.07.2018. Die Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.