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Saarländische Landesregierung verlängert die Verschärfungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

„Die Anfang November getroffenen verschärfenden Maßnahmen haben die Infektionskurve leicht abgeflacht. Die Zahlen steigen nicht mehr exponentiell, sind aber weiterhin täglich auf einem hohen Niveau. Deshalb hat sich die saarländische Landesregierung dazu entschieden, die verschärfenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, in Anlehnung an den Beschluss des Bundes, zu verlängern sowie in einzelnen Punkten weiter zu verschärfen“, erklärt Gesundheitsministerin Monika Bachmann.

Bestandteil der neuen Verordnung, die am Sonntag, den 29. November 2020 in Kraft tritt, ist die Ausweitung der Maskenpflicht. Mit Inkrafttreten muss auch vor Ladelokalen sowie auf den dazugehörigen Parkplätzen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Außerdem wird es eine generelle Maskenpflicht für geschlossene Räume, die öffentlich oder im Rahmen des Kundenverkehrs zugänglich sind, geben. Auch in Arbeits- und Betriebsstätten muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, mit Ausnahme des eigenen Arbeitsplatzes solange der Mindestabstand gewahrt bleibt.

Ein wichtiger Kernpunkt der neuen Verordnung ist die Personenbegrenzung von Treffen im öffentlichen Räum. Der Aufenthalt mehrerer Personen im öffentlichen Raum ist so zu gestalten, dass er höchstens den Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts sowie Angehörige eines weiteren Haushaltes oder des familiären Bezugskreises umfasst, maximal jedoch fünf Personen.

Im privaten Raum ist der Aufenthalt weiterhin auf den Kreis der Angehörigen des eigenen Haushaltes sowie darüber hinaus Angehörige eines weiteren Haushaltes oder des familiären Bezugskreises von bis zu fünf Personen, begrenzt. Zum (weiteren) Haushalt oder dem familiären Bezugskreis gehörende Kinder bis 14 Jahre sind bei den beschriebenen Kontaktbeschränkungen ausgenommen.

Zudem wurden die Betretungsbeschränkungen für Einrichtungen, Anlagen und Betriebe angepasst: Bei einer Fläche von bis zu 800 Quadratmetern ist eine Person pro 10 Quadratmeter zulässig, bei Geschäften mit einer Fläche von über 800 Quadratmetern eine Person pro 20 Quadratmeter. Von dieser Regelung sind Gottesdienste ausgenommen.

Die Ortspolizeibehörden werden im Rahmen der Verordnung außerdem dazu ermächtigt, das Zünden von Pyrotechnik auf belebten Plätzen und Straßen zu untersagen. Öffentliche Feuerwerke werden außerdem verboten. Die weiteren verschärfenden Maßnahmen wie Betriebsuntersagungen, mit Ausnahme von körpernahen Dienstleistungen unter Einhaltung der Hygienekonzepte, Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum, Regelungen zu Betretung von Krankenhäusern etc. bleiben unverändert bestehen.

„Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die tägliche Zahl der Neuinfektionsdynamik weiter zu verringern. Die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie die Kontaktnachverfolgung sind dafür wesentlich. Alle Saarländerinnen und Saarländer sind jetzt gefordert, die Regelungen weiter zu unterstützen und somit am gemeinsamen Erfolg gegen die steigenden Infektionszahlen mitzuwirken“, appelliert Bachmann abschließend.

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