Kopfschütteln bei der Polizeigewerkschaft: Saar-Polizist wegen Beleidigung verurteilt!
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) zeigt sich empört über das Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 8. Oktober 2024, das einen Polizeibeamten wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt hat. Gleichzeitig wurde das Verfahren gegen eine der betroffenen Personen, die schwerwiegendere Beleidigungen gegenüber den Beamten ausgesprochen haben soll, aufgrund „geringer Schuld“ eingestellt.
Markus Sehn, Landesvorsitzender der DPolG im Saarland, kritisierte das Urteil scharf. „Dieses Urteil sendet ein katastrophales Signal an unsere Kolleginnen und Kollegen. Wie soll der Respekt gegenüber den Polizistinnen und Polizisten steigen, wenn Strafverfahren wegen geringer Schuld eingestellt werden und gleichzeitig ein Polizist verurteilt wird?“ Sehn stellte die Frage, wie Beamte unter diesen Bedingungen noch ihre Arbeit im vollen Umfang ausüben sollen, wenn sie neben körperlichen und psychischen Belastungen auch noch strafrechtliche Konsequenzen fürchten müssen.
Hintergrund des Verfahrens war ein Vorfall, bei dem ein Polizist eine Gruppe Frauen mutmaßlich als „besoffenen Hühnerhaufen“ bezeichnet hatte. Im Gegenzug wurde der Beamte selbst als „Arschloch“ beleidigt. Während die Verurteilung des Polizisten nun auf seiner angeblichen Beleidigung basiert, wurde das Verfahren gegen die Frau, die diese Beleidigung ausgesprochen haben soll, eingestellt.
„Ohne Frage entspricht die gewählte Wortwahl des Beamten nicht dem offiziellen Ton“, räumte Sehn ein. Eine Sensibilisierung seitens der Vorgesetzten sei in diesem Fall sicherlich angebracht. Allerdings sei es unangemessen, in einer solchen Äußerung den Vorsatz einer persönlichen Schmähung zu sehen und dies strafrechtlich zu verfolgen, so Sehn weiter.
Die DPolG betont, dass Polizeibeamte bei ihrer täglichen Arbeit zunehmend verbalen und körperlichen Angriffen ausgesetzt seien. Angesichts dieser Herausforderungen fordert die Gewerkschaft, dass Straftaten gegen Polizistinnen und Polizisten konsequent verfolgt und geahndet werden. „Unsere Kolleginnen und Kollegen verdienen Respekt und Rückhalt. Dieses Urteil stellt jedoch einen Schlag ins Gesicht aller Einsatzkräfte dar“, erklärte Sehn. JETZT den neuen Blaulichtreport Saarland WhatsApp-Kanal abonnieren und IMMER DIREKT auf dem Laufenden bleiben (hier klicken)